Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung sowie die Abgrenzung zu "Pools":
Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools"
Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber die Allokation selten einzelfallgerecht ist. Aus Controllingsicht kommt noch hinzu, dass eine Kostenkontrolle besser möglich ist, wenn die Kosten zentral auf einer Kostenstelle verbleiben, anstatt auf diversen Kostenstellen von In- und Auslands-Gesellschaften zu "versickern".
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für indirekte Umlagenabrechnungen, die keine "Low-Value-adding-Services" darstellen.
In Abgrenzung zu einem "Pool" zeichnet sich die "indirekte Umlagenabrechnung" durch folgende Merkmale aus:
- Es liegt ein Leistungsaustausch vor,
- ein Leistungserbringer muss nicht zwingend Leistungsempfänger sein,
- es wird die C+-Methode angewendet,
- es werden möglichst verursachungsgerechte Umlageschlüssel angewendet,
- die Identifizierung/Abgrenzung einer konkreten Leistung gegenüber jedem einzelnen Leistungsempfänger ist nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand möglich,
- es liegt kein Pool gem. Kapitel VIII der OECD-VP-RL 2022 vor.
Die indirekte Umlagenabrechnung wird häufig gewählt, wenn eine erbrachte Leistung zwar Nutzen stiftet, man aber nicht exakt feststellen kann, welche konkrete Gesellschaft zu welchem monetären Wert von dieser Leistung profitiert. Beispielsweise können sich weltweite Werbekampagnen oder Messeauftritte auf einzelne oder alle Produkte beziehen, die von verschiedenen Konzerngesellschaften produziert oder vertrieben werden. Eine exakte Identifikation des konkreten Leistungsempfängers für eine konkrete Leistung ist insofern nicht möglich.
Zur VP-Methode: Falls das Unternehmen nicht unerhebliche Leistungen an unabhängige Dritte erbringt oder falls die Leistung zum Kerngeschäft des Konzerns gehört, ist gem. OECD die direkte Einzelabrechnung zu wählen. Insofern könnte die indirekte Umlagenabrechnung nicht gewählt werden. Die Preisvergleichsmethode scheidet daher aus. Im Ergebnis kommt die C+-Methode mit einem fremdüblichen Gewinnzuschlag zur Anwendung. Für Hinweise zu der Kostenbasis und zu einem fremdüblichen Gewinnzuschlag wird auf die obigen Ausführungen zur direkten Einzelabrechnung verwiesen.
Da indirekte Umlageabrechnungssysteme in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, soll an folgenden Extremfällen gezeigt werden, worin sie sich unterscheiden können und welche Auswirkungen die beiden Varianten auf die konfliktären Ziele "maximale Tax Compliance" versus "minimaler administrativer Aufwand" haben:
Modellbeispiel 1 |
Modellbeispiel 2 |
Erfassung der konkreten leistungsempfangenden Gesellschaft je Leistungskategorie |
Erfassung aller Gesellschaften als Leistungsempfänger |
Ein individueller Allokationsschlüssel je Leistungskategorie |
Ein einheitlicher Allokationsschlüssel für alle Leistungskategorien |
Das Modellbeispiel 2 (Modell "Gießkanne") ist sicherlich ein Extrembeispiel, das mit hohen steuerlichen Risiken vor allem bei den Leistungsempfängern verbunden ist, weil eine Verrechnung sämtlicher Leistungen nach nur einem Allokationsschlüssel auf sämtliche Konzerngesellschaften wohl kaum zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten führen dürfte – weder aus steuerlicher noch aus Controllingsicht. Einerseits ist einsichtig, dass z. B. ein Umsatzschlüssel nicht für jede Art von Leistung mit dem jeweiligen Nutzen des Empfängers korrelieren muss. Andererseits ist eine gewisse Unschärfe in der Praxis hinzunehmen, weil häufig keine präzise Leistungsidentifizierung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand (Prozesskosten) möglich ist. Daher erhöht sich die Allokationsqualität, wenn mehrere leistungskategorieabhängige, eher verursachungsgerechte Schlüssel zur Auswahl stehen.
Bei dem Modellbeispiel 1 ist die Identifizierung der einzelnen tatsächlich leistungsempfangenden Gesellschaften je Leistungsart zwar aufwendig und ohne Unterstützung der betroffenen Fachabteilungen kaum möglich, aber andererseits ist dies ein wesentlicher Bestandteil bei der Verteidigung des indirekten Umlagenabrechnungssystems gegenüber den Finanzverwaltungen der Leistungsempfänger. Ob und inwieweit je Leistungskategorie tatsächlich ein individueller Allokationsschlüssel festgelegt werden muss, ist im Einzelfall zu untersuchen. Hierbei sollte das Ziel, möglichst verursachungsgerechte Allokationsschlüssel zu identifizieren, mit Augenmaß verfolgt werden.
Folgende beispielhafte Umlageschlüssel je Leistungsart sind in der Praxis üblich:
- IT: Anzahl PCs, Lizenzen, Tickets, Named User, E-Mail-Accounts, Gigabyte Datenverkehr/ -volumen
- HR: Anzahl Mitarbeiter
- Marketing: Umsatz
- Technische Beratung: Anzahl Maschinenstunden
- Buchhaltung: Anzahl Buchungen, Bilanzsumme, Umsatz
- Lagermanagement: Vorratsbestand
- Einkaufsleistung: Einkaufsvolumen
Dienstleistungen mit gerin...