Die im vorangehenden Abschnitt angesprochenen Übergangsregelungen für bestimmte Umwandlungsvorgänge knüpfen teilweise an die gesellschaftsrechtlichen Regelungen im UmwG an. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19.12.2018 (BGBl I 2018, 2694) erweitert die Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Hineinverschmelzung einer EU- oder EWR-Gesellschaft auf eine inländische Kapital- oder Personengesellschaft und erstreckt diese Möglichkeit auf Hineinverschmelzungsvorgänge britischer Gesellschaften, sofern der Verschmelzungsplan noch vor dem Brexit oder vor dem Ablauf eines Übergangszeitraums notariell beurkundet worden ist.

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