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Teil C: Interne Leistungsverrechnung (ILV) / 17.2.2 Verrechnung von Proko sowie Struko en bloc

Guido Kleinhietpaß
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Nach den bisherigen Überlegungen sollen die Fixkosten, man könnte sagen ›die Kosten der Bereitschaft‹, den leistungsbeziehenden Bereichen zugeordnet werden, ohne dabei Umlagen einzusetzen. Vorbehaltlich der unten erläuterten Vollkosten-Variante, es geht dabei insbesondere um die Herstellungskosten, müssen direkte Kostenbeziehungen identifiziert werden. Controller sprechen gerne von echten Einzelkosten. Dabei werden zunächst die Kosten der Leistungserstellung gemäß der Inanspruchnahme der Leistung (Leistungsmenge) zugerechnet und anschließend die Kosten der Bereitstellung pro Periode. Diese Variante wird daher auch Two-Step-Pricing genannt.

Einzelkosten liegen immer dann vor, wenn ein Mitarbeiter oder eine Maschine ausschließlich für einen Kunden, ein Produkt, eine Dienstleistung etc. tätig ist. Einzelkosten ergeben sich auch, wenn aufgrund eindeutiger Beauftragung gearbeitet wird. Ein typisches Beispiel im Dienstleistungsbereich wäre die Verlängerung der Callcenterzeiten für eine Sparte. Dabei ist darauf zu achten, dass die anderen Sparten nicht als ›Trittbrettfahrer‹ von der verlängerten Zeit profitieren. Das könnte z. B. mittels separater Telefonnummern sichergestellt werden. Hier kann das ›Kneipenprinzip‹ angewandt werden: Wer bestellt, bezahlt auch. Das Pendant zum Callcenterbeispiel könnte in der Fertigung die Einrichtung einer dritten Schicht sein, die nur für eine Sparte erfolgt. Höhere Strukturkosten ergeben sich z. B. aus Nachtzulagen oder dem zusätzlichen Gehalt, das für einen weiteren Meister erforderlich wird.

In der betrieblichen Praxis ist ein solcher Sachverhalt leider nicht so eindeutig, wie er eben beschrieben wurde. Dazu nachfolgendes Beispiel: Im aktuellen Jahr sind noch freie Kapazitäten in der Fertigung vorhanden. Für das Planjahr planen mehrere Spart...

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