Die Selbstkosten umfassen gemäß Definition alle Kosten – auch anteilige Fremdkapitalkosten –, die anteilig auf eine Produkteinheit bezogen sind. Betrachtet man ein einzelnes Servicecenter, stellt sich die Frage, wie zentrale Kosten dorthin gelangt sind. Über Umlagen? Besser wäre es, nur ›Nutzen stiftende Leistungen‹ in Form von Kosten zu belasten. Das entspräche dem steuerlichen Prinzip des ›Benefit Test‹. Demnach wären Stewardship Expenses nicht zu verrechnen. Dieses Verrechnungsverbot wäre analog dem Gedanken der Costcenter-Klassifizierung (vgl. Teil C, Kapitel 16.3.1). Entsprechend sollten auch die Kapitalkosten (für FK und EK) gemäß Kapitalbindung zugerechnet werden. Das wären dann kalkulatorische Kosten. Diese stehen aber in größeren Unternehmen der Harmonisierung des Rechnungswesens entgegen. Sie wären steuerlich ebenso wenig erlaubt wie handelsrechtlich.
Natürlich gelten die für die Herstellungskosten gemachten Ausführungen sinngemäß auch für Selbstkosten. Die Selbstkosten liegen ex definitione immer über den Herstellungskosten. Aus Sicht der Kalkulation fehlt nur noch der Gewinn. Selbstkosten hätten deshalb auch als ›Marktpreis minus anteiliges Gewinnziel‹ dargestellt werden können (vgl. Teil C, Kapitel 18.1.3 und 18.1.4). Die Herleitung der Selbstkosten aus dem Marktpreis setzt voraus, dass Marktpreise bekannt oder ermittelbar sind. Es treten dieselben Probleme wie bei der Preisvergleichsmethode (CUP) auf (vgl. Teil B, Kapitel 11.1.1) Die Alternative ist ein in der Kalkulation ermittelter ›gewünschter Marktpreis‹. Für Servicecenter kann dieser Fall relativ oft auftreten. Darum wird die Methode unter den Kostenvarianten und nicht unter den Marktpreisvarianten dargestellt.
Wichtig für die Ermittlung der Selbstkosten ist – wie bereits bei den Herstellungskosten – die Kenntnis der geplanten Menge. Auf ihr beruht die anteilige Ermittlung der Strukturkosten. Je größer die Menge ist, desto kleiner wird der vom Produkt zu tragende Strukturkostenanteil. Daher muss in der Planung die Mengenbasis besonders sorgsam ermittelt werden.
Im Regelfall sollte die Gleichung ›Selbstkosten + anteiliges Gewinnziel = Marktpreis‹ gelten. Fast könnte man meinen, der Vergleich eines möglicherweise vorhandenen Marktpreises mit den Selbstkosten ermögliche einen direkten Effizienzvergleich mit der Konkurrenz. Das ist aber eine sehr problematische Annahme, schließlich kennt man typischerweise das anteilige Gewinnziel der Konkurrenz in deren Kalkulationen gerade nicht. Außerdem könnte selbst bei identischem Gewinnziel immer noch ›Schlamperei mit Schlamperei verglichen‹ werden. Über die effiziente Leistungserstellung sagen Selbstkosten nichts aus. Das ist schon deshalb der Fall, weil Kosten, die pro Periode anfallen (Abschreibung, Raumkosten, Finanzierungskosten usw.), anteilig auf das einzelne Stück gerechnet wurden. Eine höhere Leistungsmenge führt also von allein zu geringeren anteiligen Strukturkosten. Alle weiteren Effekte auf die Selbstkosten sind damit noch gar nicht angesprochen worden. Damit zeigt sich, dass ein Verrechnungspreis auf Selbstkostenbasis nur der Einstieg in den konzerninternen Effizienzvergleich – nicht aber dessen Ergebnis – sein kann. Wie kompliziert der Effizienzvergleich ist, zeigt sich in Teil C, Kapitel 18.1.4.
Selbstkosten werden oft auch bei den Shared Services verwendet. Interne Services sollen keinen Gewinn erzielen, damit die am Markt agierende Einheit einen größeren Handlungsspielraum erhält. Der Verzicht auf eine Gewinnkomponente im Verrechnungspreis schafft aber noch keinen besonders großen Handlungsspielraum. Dieser ist durch die Verrechnung von Selbstkosten in Wirklichkeit recht klein geworden: Schließlich werden alle Kosten (anteilig) dem Kunden weiterbelastet. Die Verwendung von Produktkosten würde einen wesentlich größeren Spielraum eröffnen. Die exakte Beschreibung dieser Verrechnungsvariante lautet daher: Der empfangenden Stelle soll nur das belastet werden, was auch tatsächlich auf der Vorstufe an Kosten angefallen ist. Der Vertrieb darf nicht durch ein vorweggenommenes Gewinnziel eingeschränkt werden. Ein größerer Handlungsspielraum für den Leistungsempfänger wird nicht ernsthaft angestrebt. Das kann je nach Situation ein Vor- oder Nachteil sein. Im Sinne der Vertriebssteuerung ergeben sich daraus Chancen und Risiken. Zunächst aber ist es positiv, dass keine ›internen Gewinne‹ erzeugt werden sollen. Gewinn wird im Sinne der Definition von Profitcentern ausschließlich am Markt erzielt.
Die Intention zur Verwendung von Selbstkosten ist oft rein intern motiviert. Es wird angestrebt, die leistende Kostenstelle immer zu exakt 100 % zu entlasten. Zumindest im Plan ist das leicht gewährleistet. Die anteiligen Strukturkosten sind schließlich auf Basis der Planauslastung ermittelt. Es wäre aber purer Zufall, wenn Plan- und Ist-Menge identisch wären. Wie wirkt sich die Mengenabweichung aus? Sofern fair geplant wurde, kann die geplante Menge sowohl überschritten als auch unterschritten werden. Das ist...