1.1 Können alle rechtlich möglichen Teilzeitansprüche nebeneinander – vorsorglich – gestellt werden? |
---|
Auf die Nennung der Rechtsgrundlage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer muss sein Ziel klar formulieren; die gesetzliche Regelung folgt dann aus dieser Zielformulierung, bei unbefristeter Verringerung gilt § 8 TzBfG, bei befristeter Verringerung § 9a TzBfG; bei befristeter Verringerung in der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG und bei Verringerung wegen der Schwerbehinderung § 164 Abs. 5 SGB IX. |
Rechtsgrundlage: § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FamPflGZ, § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit |
1.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt TZ. Diesen lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? |
---|
Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit |
1.3 Ist eine beliebige Reduzierung möglich? Wir haben die Regel definiert, dass die tägliche Arbeitszeit auf 1/4-Stunden-Schritte geändert werden kann. Wir würden also z. B. nicht akzeptieren, dass jemand 10 Minuten am Tag weniger arbeitet. Ist das so haltbar? |
---|
Nein; der Umfang der Reduzierung ist nach dem Gesetz beliebig wählbar und kann vom Arbeitgeber im Vorhinein nicht beschränkt werden. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit |
1.4 Ist die Informationspflicht des § 7 Abs. 2 TzBfG durch Aushang interner Stellenausschreibung erfüllt? Oder muss die Information persönlich erfolgen? |
---|
Die Information muss persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. |
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 TzBfG |
Weitere Informationen: Reichweite der Informationspflicht |
1.5 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die Textform hält und nur mündlich seinen Wunsch äußert? |
---|
Bei Verstoß gegen die Formvorschriften liegt kein wirksamer Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit vor. Es werden auch keine Fristen in Lauf gesetzt. |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG |
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs |
1.6 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Antragsfrist von 3 Monaten vor Beginn der gewünschten Teilzeit nicht einhält? |
---|
Wenn die 3-monatige (Mindest-)Antragsfrist nicht eingehalten wird, wird automatisch mit Antragstellung die Mindestfrist in Lauf gesetzt. |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG |
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs |
1.7 Kann der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt den Antrag auf Teilzeit wieder zurückziehen? |
---|
Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen, die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG zu verringern, bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist des Arbeitgebers aus § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG gebunden. Ein Widerrufsrecht steht dem Arbeitnehmer nach Zugang seines Verringerungsantrags nicht zu. |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 TzBfG |
Weitere Informationen: Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen