Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG |
8195 |
4185 |
|
Umsatzerlöse |
Erlöse 19 % USt |
8400 |
4400 |
|
Umsatzerlöse |
So kontieren Sie richtig!
Bereits unterjährig muss ab 1.1.2025 geprüft werden, mit welchem Umsatz die Umsatzgrenze von 100.000 EUR (bis 31.12.2024 22.000 EUR) überschritten wird. Sinkt der Umsatz, sodass der Grenzwert von 100.000 EUR (bis 31.12.2024 22.000 EUR) nicht überschritten wird, kann ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung vollzogen werden. Wird der Grenzwert überschritten, musste nach der Rechtslage bis einschließlich 31.12.2024 der Unternehmer ab dem 1.1. des nächsten Jahres seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen. Solange er den Grenzwert nicht überschreitet, bucht er seine, nicht der Umsatzsteuer unterliegenden, Umsätze auf das Konto "Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG" 8195/4185 (SKR 03/04) zu buchen.
Durch das Jahressteuergesetz 2024 gilt ab 1.1.2025 folgendes: Wird der Grenzbetrag von 100.000 EUR überschritten, greift die Kleinunternehmerregelung bereits für den Umsatz nicht mehr, mit dem der Unternehmer die Grenze überschreitet.
1.1 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung für Zeiträume bis 31.12.2024: Buchung des steuerfreien Umsatzes
Herr Braun hat mit seiner unternehmerischen Tätigkeit am 1.3.02 begonnen. Sein tatsächlicher Umsatz, der ihm im Jahr 02 zufließt, beträgt 17.900 EUR. Der hochgerechnete Jahresumsatz beträgt somit 17900 EUR : 10 × 12 Monate = 21.480 EUR. Er kann deshalb die Befreiung, seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu müssen, als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.
Ergebnis: Herr Braun überschreitet nicht den Grenzwert von 22.000 EUR und kann somit auch im Jahr 03 seine Umsätze als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer (rein netto) lassen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
17.900 EUR |
8195/4185 |
Erlöse als Kleinunternehmer |
17.900 EUR |
Der Jahresumsatz ist maßgeblich
Bei der Grenze von 22.000 EUR, die bis zum 31.12.2024 gilt, wird auf den Jahresumsatz des Vorjahres abgestellt. Wird der Betrieb unterjährig eröffnet, ist der Jahresumsatz auf volle 12 Monate hochzurechnen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die Zwölftelung des Jahresumsatzes entfallen. Im gesamten Jahr darf die Grenze von 25.000 EUR nicht überschritten werden, dies gilt auch, wenn es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr für den Unternehmer handelt.