Wann müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Frage: Ist die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer Pflicht?
Ein Artikel schilderte, dass Kleinunternehmer einen Vorteil haben und keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Laut den Vordrucken zur Umsatzsteuererklärung müssen Kleinunternehmer aber Angaben zu ihrem Umsatz machen und m. E. eine Erklärung abgeben. Was ist richtig?
Antwort: Besteuerungszeitraum beachten
Sie müssen hierbei genau auf den Besteuerungszeitraum achten. Durch das Wachstumschancengesetz werden, ab Besteuerungszeitraum 2024, alle Kleinunternehmer von der Abgabe von jährlichen Umsatzsteuererklärungen befreit.
Allerdings gibt es hierzu eine Ausnahme: In den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG (Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG innergemeinschaftliche Erwerbe, Umsätze nach § 13b Abs. 5 UStG und § 25b Abs. 2 UStG innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) besteht auch für Kleinunternehmer weiterhin eine Abgabepflicht. Weiterhin soll, wie bislang, gelten, dass jeder Unternehmer, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung aufgefordert wird, dieser Aufforderung auch folgen muss.
Bislang war es so, dass auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln mussten. Es gab bislang keine gesetzliche Regelung, die Kleinunternehmer generell von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreite.
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Hinweis: Kleinunternehmergrenze
Die Kleinunternehmergrenze ist in § 19 UStG geregelt: Wenn der nach § 19 UStG ermittelte Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, kann also die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.
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