Schließen mehrere Unternehmer Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab, indem dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Unternehmer befördert oder versendet wird, handelt es sich um ein Reihengeschäft. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist ein besonderer Fall des Reihengeschäfts.
Praxis-Beispiel: Reihengeschäft
Ein Unternehmer aus Bonn (D1) bestellt bei einem Unternehmer in Hamburg (D2) eine Maschine. Da die Maschine nicht vorrätig ist, gibt der Unternehmer aus Hamburg den Auftrag an den Hersteller in Österreich (Ö) weiter, der die Maschine unmittelbar an den Unternehmer in Bonn (D1) befördert.
Rechnungsweg: Hersteller in Österreich (Ö) --> Unternehmer in Hamburg (D2)--> Unternehmer in Bonn (D1)
Warenbewegung: Hersteller in Österreich (Ö) --> Unternehmer in Bonn (D1)
Beförderungslieferung: Ö an D2 und ruhende Lieferung: D2 an D1
Es liegt ein Reihengeschäft vor, da mehrere Unternehmer über dieselbe Maschine Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben und die Maschine unmittelbar vom ersten Unternehmer in Österreich (Ö) an den letzten Unternehmer in Bonn (D1) gelangt.
Ort der Lieferung bei Reihengeschäften
Bei einem Reihengeschäft liegen mehrere Lieferungen vor. Das ist
- die Beförderungs- oder Versendungslieferung, bei der sich der Ort der Lieferung da befindet, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (im Beispiel in Österreich) und
- die ruhende Lieferung, bei der sich der Ort der Lieferung da befindet, wo die Beförderung oder Versendung endet (im Beispiel in Bonn).
Ergebnis: Der Ort der Lieferung richtet sich bei allen beteiligten Unternehmern entweder nach dem Transportbeginn oder dem Transportende.
Bei Reihengeschäften im Inland fällt auf jeder Lieferstufe die deutsche Umsatzsteuer an. In diesen Fällen sind somit keine Besonderheiten zu beachten, weil jeder Unternehmer beim Reihengeschäft die deutsche Umsatzsteuer zahlen muss. Sobald aber ausländische Unternehmer beteiligt sind, muss der Ort der Lieferung zutreffend bestimmt werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass Unternehmer zu viel Umsatzsteuer zahlen. Eine falsche Beurteilung kann zu hohen Umsatzsteuer-Nachforderungen durch das Finanzamt führen.
Es liegt kein Reihengeschäft vor, wenn der Liefergegenstand weder befördert noch versendet werden kann, wie z. B. bei einem Gebäude. Ein Reihengeschäft liegt auch dann nicht vor, wenn der Gegenstand tatsächlich von einem Unternehmer an den jeweils nächsten Unternehmer befördert wird (Ö liefert an D2 und D2 liefert an D1 = kein Reihengeschäft).