Fahrzeugleasing buchen
Die einzelnen Leasingraten werden auf das Konto "Mietleasing Kfz" (SKR 03: 4570; SKR 04: 6560) gebucht. Buchungssatz: Mietleasing Kfz an Bank. Wird zusätzlich zu den periodischen Leasingraten auch eine Leasingsonderzahlung durch den Leasingnehmer geleistet, so wird diese nicht sofort in voller Höhe als Aufwand erfasst. Sie ist vielmehr auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Der auf spätere Perioden entfallende Anteil ist über das Konto "Aktive Rechnungsabgrenzung" 0980 (SKR 03) bzw. 1900 (SKR 04) zu buchen und über die Laufzeit aufzulösen.
Im Falle der Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss Grundsätzen ist die Leasingsonderzahlung grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgabe und muss nicht verteilt werden.
Praxis-Beispiel: Pkw-Leasing – Buchung der Leasingkosten
Herr Huber hat am 1.8.2024 einen Firmen-Pkw geleast. Der Vertrag läuft über eine feste Grundmietzeit. Wirtschaftlich ist der Pkw dem Leasinggeber zuzuordnen, der den Pkw in seiner Bilanz erfasst. Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt 40.200 EUR. Herr Huber handelt einen Rabatt aus, sodass dem Leasingvertrag ein Bruttokaufpreis von 37.120 EUR zugrunde liegt. Die monatliche Leasingrate ab dem 1.8.2024 beträgt 535,50 EUR (einschließlich 85,50 EUR Umsatzsteuer). Eine Leasingsonderzahlung ist nicht vereinbart worden.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4570/6560 | Mietleasing Kfz | 450,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 85,50 | 1200/1800 | Bank | 535,50 |
Dem Unternehmer steht der Vorsteuerabzug in vollem Umfang zu, wenn er Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ermöglichen. Dafür muss er die private Nutzung des Firmenfahrzeugs gem. § 3 Abs. 9a UStG der Umsatzsteuer unterwerfen.
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Arten von Leasingverträgen
Im Fall von Leasingverträgen überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen Leasinggegenstand gegen Entgelt zur Nutzung. Die Gefahr und Haftung für Instandhaltung und Beschädigung geht (im Gegensatz zu typischen Mietverträgen) i. d. R. auf den Leasingnehmer über.
Leasingverträge können – je nach Ausgestaltung – Elemente beider Vertragstypen – Miete und Kauf – beinhalten. Dadurch können sie im Einzelfall entweder mehr einem Kaufvertrag oder einem Mietvertrag ähneln.
Vor diesem Hintergrund richtet sich beim Abschluss von Leasingverträgen die bilanzielle Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber oder Leasingnehmer danach, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist. Durch eine Ausgestaltung von Leasingverträgen, die sich an den Leasingerlassen der Finanzverwaltung orientiert, kann die steuerliche und auch handelsbilanzielle Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber oder Leasingnehmer beeinflusst werden. In vielen Fällen findet daher eine Orientierung an den in den Erlassen geregelten Vertragsgestaltungen statt, um eine Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber zu erreichen.
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