Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Folgende Nebenleistungen zur Beherbergung unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %:
- Stromanschluss,
- Reinigungskosten,
- Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern oder Bademänteln,
- Bereitstellung von Seife, Duschgel, Shampoo, Nähset usw.,
- Bereitstellung eines Schuhputzautomaten oder von Schuhputzzeug.
Folgende nicht unmittelbar der Vermietung dienende Nebenleistungen zu einer Beherbergung sind nicht steuerbegünstigt:
- Verpflegungsleistungen wie Frühstück, Halb- oder Vollpension, All-inclusive,
- Getränke aus der Minibar,
- Wellnessangebote,
- Überlassung von Eintrittskarten für Veranstaltungen,
- Gepäcktransport außerhalb des Beherbergungsbetriebs.
19 % Umsatzsteuer fürs Parken
Ob das Bereitstellen von Parkplätzen dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt, ist umstritten. Der BFH hat die Frage, ob die Überlassung von Parkplätzen als Nebenleistung zur Beherbergungsleistung gehört, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt (EuGH-Vorlage des BFH vom 10.1.2024, XI R 11/23). Es ist also abzuwarten, wie der EuGH entscheiden wird.
Pauschale Aufteilung mithilfe des sog. Business-Packages
Ein Unternehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit 2-mal in einem Hotel in Nürnberg. Das Hotel berechnet ihm pro Übernachtung einen pauschalen Betrag von 120 EUR, in dem das Frühstück, die Überlassung des Parkplatzes, die Nutzung von Fitnessgeräten und des Internets enthalten sind. Der Hotelbetrieb darf wie folgt abrechnen:
Gesamtpreis (brutto) 120 EUR × 2 = |
240,00 EUR |
20 % für Business-Package/Service-Pauschale |
48,00 EUR |
Preis für die Übernachtung |
192,00 EUR |
Die Leistungsbeschreibung in der Rechnung sieht wie folgt aus:
2 Übernachtungen |
179,44 EUR |
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zzgl. 7 % Umsatzsteuer |
12,56 EUR |
192,00 EUR |
|
|
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Business-Package (Service-Pauschale) |
40,34 EUR |
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zzgl. 19 % Umsatzsteuer |
7,66 EUR |
48,00 EUR |
Gesamtbetrag |
|
240,00 EUR |
Als Leistungsempfänger darf der Unternehmer dann aus der Business-Pauschale bzw. der Service-Pauschale das Frühstück mit einem pauschalen Betrag wie folgt herausrechnen:
Business- bzw. Service-Pauschale |
48,00 EUR |
davon entfallen auf das Frühstück (28 EUR × 2 = 56 EUR × 20 % =) |
11,20 EUR |
übrige Leistungen (= Reisenebenkosten) |
36,80 EUR |
Der Pauschalpreis von 240 EUR verteilt sich wie folgt:
Bezeichnung |
Bruttobetrag |
Nettobetrag |
Umsatzsteuer/ Vorsteuer |
|
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|
|
Übernachtung |
192,00 EUR |
179,44 EUR |
12,56 EUR |
Frühstück |
11,20 EUR |
9,41 EUR |
1,79 EUR |
Reisenebenkosten |
36,80 EUR |
30,92 EUR |
5,88 EUR |
Summen |
240,00 EUR |
219,77 EUR |
20,23 EUR |