Im BEPS-Projekt haben erstmals OECD, G20-Staaten und Entwicklungsländer in enger Kooperation Maßnahmen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen erarbeitet. Konkret wurden am 5. Oktober 2015 internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen festgelegt und in sog. "BEPS-Abschlussberichten" veröffentlicht.
Der Fokus liegt nun auf der konsistenten Umsetzung der Ergebnisse auf EU-Ebene und im nationalen Recht.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016, das am 24.12.2016 in Kraft getreten ist, hat Deutschland erste Teile des BEPS-Berichts der OECD gegen Steuergestaltungen internationaler Konzerne umgesetzt. Daneben wurden EU-Richtlinien umgesetzt sowie umfangreich die Rechtsprechung des BFH überlagert.
Hinsichtlich der Umsetzung von BEPS in den deutschen DBA (der Abkommenspolitik) wurde bislang die Verhandlungsgrundlage vom August 2013 noch nicht geändert. Allerdings lassen sich aus dem DBA Australien 2017, d. h. dem ersten mit einem OECD-Mitgliedstaat abgeschlossenen DBA nach Vorstellung des BEPS-Berichts, wesentliche Entwicklungen entnehmen. Die Bundesregierung hat zudem am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)" rasch und möglichst flächendeckend im Abkommensnetzwerk der derzeit fast 100 an seiner Aushandlung beteiligten Staaten zu implementieren. Es soll als mehrseitiger Vertrag bestehende bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen ändern, um effektive Maßnahmen zur Verhinderung der Steuergestaltung und -umgehung darin aufzunehmen. Dieses MLI (auch als Multilaterales Übereinkommen oder Mehrseitiges Übereinkommen bezeichnet) wurde am 7.6.2017 von Deutschland und ursprünglich weiteren 66 Staaten im Rahmen des Finanzministertreffens der OECD in Paris unterzeichnet. Den Unterzeichnerstaaten werden allerdings eine Vielzahl von Optionen und Vorbehalte bereitgestellt. Die Anzahl der teilnehmenden Länder erhöht sich laufend, die aktuelle Teilnehmerstaaten können auf der OECD Webseite http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf festgestellt werden. In Deutschland wurde bislang noch kein konkretes DBA nach dem MLI-Verfahren geändert.