Zur Vergangenheitsanalyse werden die wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre herangezogen. Dies sind entweder die Handels- oder die Steuerbilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung. Ausgangspunkt ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (s. Abb. 1), also das Betriebsergebnis gemindert oder vermehrt um das Finanzergebnis. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen sind hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit nicht um den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
Abb. 1: Vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum angepassten Ergebnis
Vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit werden die Unternehmenssteuern (Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und dergleichen) abgezogen.
Handelt es sich um ein Unternehmen, bei dem die persönliche Arbeitsleistung des Inhabers eine große Rolle spielt, muss das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um den Unternehmerlohn gemindert werden. Dies ist insbesondere bei Einzelfirmen, nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen oder Personengesellschaften der Fall.
Darüber hinaus müssen ebenfalls als kalkulatorische Kosten die Eigenkapitalverzinsung sowie gegebenenfalls eine kalkulatorische Miete abgezogen werden. Würden diese beiden Positionen nicht abgezogen, käme es zu einer Verzerrung des eigentlichen Unternehmenswertes, da das Unternehmen einen rechnerischen Vorteil erlangt. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass die derzeitigen Inhaber dem neuen Besitzer sowohl das eingebrachte Eigenkapital als auch die zur Verfügung gestellten Immobilien weiterhin unentgeltlich bereitstellen werden.
Die Eigenkapitalverzinsung errechnet sich aus dem in das Unternehmen investierten Eigenkapital multipliziert mit dem derzeit mittelfristig erzielbaren Zinssatz für sichere Anlagen.
Die kalkulatorische Miete errechnet sich aus den im Eigenbesitz befindlichen und dem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellten Flächen multipliziert mit dem ortsüblichen Mietpreis pro Quadratmeter. Da mehrere Flächen möglich sind (Büroflächen, Außenflächen, Lagerhalle usw.), haben wir zur Berechnung insgesamt drei verschiedene Flächenmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Nun wollen wir die zahlenmäßige Entwicklung betrachten. Allgemein wird ein Dreijahreszeitraum oder ein Fünfjahreszeitraum empfohlen. Wir betrachten beide Zeiträume. Dass sich die allgemeine konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre für die meisten klein- und mittelständischen Unternehmen nicht besonders gut ausgewirkt hat, ist bekannt. Für die Bewertung des Unternehmenswertes ist interessant, wie es sich auf diese Umstände eingestellt hat und wie sich diese Anstrengungen im Geschäftsergebnis ausdrücken.
Unsere Beispielfirma hat vom Jahr 2015 an einen Einbruch seitens der Gewinnsituation hinnehmen müssen und möglicherweise entsprechende Anstrengungen unternommen, diesen Trend aufzuhalten. Das Ergebnis des Jahres 2018 zeigt dies.
Der Altinhaber würde es sicherlich gerne sehen, wenn man den Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre zugrunde legt. Als Käufer sollten Sie bei einer solchen Konstellation besser auf eine Betrachtung des Dreijahreszeitraums bestehen, sofern nicht eindeutig dargelegt werden kann, dass die Ergebnisse der letzten Jahre mit relativ hoher Sicherheit erreicht werden können.
Sehen wir uns die Durchschnittswerte dieser beiden Zeiträume an, kann man die Diskrepanz sehr gut erkennen (s. Abb. 2). Eine Bewertung aufgrund eines Fünfjahreszeitraums führt zu einem um etwa 5.000 Euro erhöhten Jahreswert. Bei der späteren Multiplikation würde dies eine nicht unerhebliche Summe ergeben.
Aber auch die nähere Betrachtung der einzelnen Werte lohnt sich. Im gezeigten Beispiel können Sie erkennen, dass ab dem Jahr 2017 die Entnahmen für den Unternehmerlohn gesunken sind, obwohl dies vom Betriebsergebnis her gesehen offensichtlich nicht notwendig gewesen wäre. Wollte der Inhaber vielleicht damit die Zahlen ein wenig "schönen", um einen höheren Kaufpreis zu erzielen?
Abb. 2: Zeitliche Entwicklung des angepassten Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Zur weiteren Veranschaulichung dient die Darstellung der zahlenmäßigen Entwicklung in Form eines Liniendiagramms. Ein solches Diagramm erstellen Sie schnell und einfach mit den nachfolgenden Arbeitsschritten:
Liniendiagramm erstellen
- Wählen Sie über das Menüband Einfügen aus der Liste Diagramme die grundsätzliche Art des Diagramms, in diesem Fall Linie sowie den gewünschten Diagrammuntertyp. Es erscheint ein Fenster mit der visuellen Diagrammdarstellung.
- Führen Sie einen rechten Mausklick auf dieses Fenster aus und wählen aus dem Kontextmenü den Eintrag Daten auswählen. Im erscheinenden Dialogfenster Datenquelle auswählen klicken Sie auf Hinzufügen.
- Tragen Sie nun im Dialogfenster Datenreihe bearbeiten den Reihennamen und die Reihenwerte ein. Sie können dazu die Schaltfläche Bereichsauswahl am rechten Ende des jeweiligen Feldes benutzen. Die erste Datenreihe so...