Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer Bedeutung, insbesondere die Frage, ob eher gemeinsame Interessen der Familie oder Eigeninteressen einzelner Familienmitglieder dominieren.
Nachfolgeregelungen führen innerhalb der Familie häufig zu Streit um Macht und Geld und zu Auseinandersetzungen über Führung, Beteiligung und Mitarbeit im zu übertragenden Unternehmen. Die gemeinsamen Interessen bestehen meist in der Erhaltung des Unternehmens und des Vermögens. Spannungen ergeben sich häufig durch zwischenmenschliche Konflikte. In diesem Fall sollte die Diskussion vorrangig im Interesse des Unternehmens geführt werden und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
In vielen Fällen wird der Mandant mit der Nachfolgeregelung eine "gerechte" Verteilung seines Vermögens auf innerhalb der Familie anstreben. Dies erfordert eine Bewertung des vorhandenen Vermögens, die insbesondere bei Grundvermögen, Betriebsvermögen und Beteiligungen problematisch sein kann. Während sich ungefähre Werte für Grundstücke oft überschlägig anhand regionaler Vergleichswerte oder durch Auskünfte von Maklern ermitteln lassen, erfordert die Bewertung des Unternehmens oft eine individuelle und aufwendige Bewertung mit den Methoden der Unternehmensbewertung. In komplexen Fällen können für diese Bewertungen qualifizierte Spezialisten eingeschaltet werden.
Der Zeitplan des Nachfolgekonzepts sollte klare Zwischenziele ("Meilensteine") enthalten, deren Erreichen in festen Zeitabständen mit dem Mandanten überprüft wird, damit bei Bedarf Ergänzungen oder Korrekturen erfolgen können und die Einhaltung des im Nachfolgekonzept vorgesehenen Zeitplans gewährleistet ist.
Checkliste: Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts
- Welche Ziele verfolgt der Mandanten bei der Unternehmensnachfolge (z. B. Erzielung eines möglichst hohen Verkaufspreises, gerechte Verteilung des Vermögens innerhalb der Familie, Erhalt des Unternehmens, Kontinuität in der Art der Unternehmensführung, Sicherung der persönlichen Altersversorgung, Minimierung der Steuerbelastung)?
- Zu welchem Zeitpunkt soll die Übergabe stattfinden?
- Soll die Übergabe in einem Schritt erfolgen oder stufenweise und über einen längeren Zeitraum, damit sich der Nachfolger zunächst bewähren kann und sich alle Beteiligten schrittweise an die neue Situation gewöhnen?
- Ist nach der Übertragung eine überleitende Mitarbeit des Übergebers sinnvoll?
- Soll ein Beirat eingerichtet werden, der den Nachfolger in der Startphase oder dauerhaft unterstützt? Möchte der Übergeber auch nach der Übergabe noch Einfluss im Unternehmen haben (als Berater oder Beiratsmitglied)?
- Soll die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich (innerhalb der Familie) oder entgeltlich (an Dritte) erfolgen?
- Welche Bedeutung hat der Kaufpreis für die persönliche Altersversorgung? Wie wichtig ist es, dass ein bestimmter Mindestpreis erzielt wird?
- Durch welche Maßnahmen kann der Wert des Unternehmens bis zum Veräußerungszeitpunkt gesteigert werden, um einen möglichst hohen Veräußerungspreis zu erzielen?
- Welcher Personenkreis ist in die Nachfolgeplanung einzubeziehen bzw. zu informieren (Familie, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Banken)? Wie werden diese Personen voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren? Ist mit familiären Auseinandersetzungen oder Akzeptanzproblemen zu rechnen?
- Wie kann ein "Abwandern" von Kunden und Mitarbeitern vermieden werden?
- Wie kann die Fortsetzung von Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sichergestellt werden?
- Bei inhaberbezogenen Unternehmen: Wie stark ist das Unternehmen von der persönlichen Mitarbeit des Übergebers abhängig? Kann diese Personenabhängigkeit durch entsprechende Maßnahmen verringert werden (z. B. durch verstärkte Delegation von Aufgaben oder durch Vertretungsregelungen)?
- Wie kann die steuerliche Belastung minimiert werden (ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt, GrESt)?
- Welche Rechtsform soll das Unternehmen zukünftig haben? Ist eine Rechtsform mit Trennung zwischen Kapitalgebern und Geschäftsleitung sinnvoll (z. B. GmbH & Co. KG: Der Nachfolger als Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH leitet das Unternehmen und die übrigen Erben sind als Kommanditisten am Unternehmensgewinn beteiligt, haben aber nur relativ geringen Einfluss auf die Geschäftsleitung).
- Soll ein Testament verfasst werden, um den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden?
- Sind Gesellschaftsvertrag und Testament aufeinander abzustimmen? Regelungen im Gesellschaftsvertrag (zweiseitige Willenserklärungen) gehen testamentarischen Verfügungen (einseitige Willenserklärung) vor.
- Ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
- Sind Pflichtteils...