Kurzbeschreibung
Um die Ordnungsmäßigkeit von Büchern und Aufzeichnungen zu gewährleisten, muss für alle Datenverarbeitungssysteme (DV-Systeme) eine Verfahrensdokumentation erstellt werden. Darin sind Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig aufzuführen (Tz 151 GoBD). Die Verfahrensdokumentation ist Voraussetzung dazu, dass das ermittelte Buchführungsergebnis auch der Besteuerung zugrunde gelegt wird (§158 AO) d.h. kein Raum für Schätzungen des Finanzamts entsteht.
Zielsetzung und Aufbau
Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Der Aufbau einer Verfahrensdokumentation soll nach Tz 153 GoBD
- eine allgemeine Beschreibung,
- eine Anwenderdokumentation,
- eine technische Systemdokumentation sowie
- eine Betriebsdokumentation
umfassen.
Es geht allgemein um die W-Fragen
- Wo geschieht etwas?
- Was wird geregelt?
- Wie wird es durchgeführt?
- Wer macht etwas?
- Wer führt die Kontrolle aus?
- Welches System kommt zum Einsatz?
und um die Vorlage aller Herstellerangaben zum eingesetzten System.
Erstellen Sie für jede abgrenzbare EDV-Anwendung eine separate Verfahrensdokumentation. Anwendungsbeispiele sind z. B. Umsatzerfassung, Buchhaltung, Belegwesen mit Ablage und Scannen, etc.
Änderungen einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein. Dem wird genügt, wenn die Änderungen versioniert sind und eine nachvollziehbare Änderungshistorie vorgehalten wird.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die anzugebenen Inhalte. Beispielhaft sind dabei mögliche Eintragungen zu einem Kassensystem in der Gastronomie (kursiv) genannt:
Spalte 3 löschen
Nach der Übernahme der Mustervorlage in Ihre Textverarbeitung löschen Sie die rechte Spalte: Ihre individuellen Darstellungen geben Sie in der mittleren Spalte ein.
Muster
Allgemeine Beschreibung
Beschreiben Sie kurz Ihr Unternehmen, die Aufgabe, welche bearbeitet werden soll und wer mit der Durchführung an welcher Stelle betraut ist. Abschließend vermerken Sie noch den zeitlichen Rahmen, ab wann und ggf. wie lange die Verfahrensdokumentation gilt. Dies ist besonders wichtig, wenn im Laufe der Zeit neue Programmteile erworben werden oder das Programm ein umfassendes Update bekommt.
Inhalte |
Darstellung |
Beispiel Gastronomie: Kassensystem |
Darstellung des Unternehmens |
Name: Spezifikation: Öffnungszeiten |
Gasthof Zum Hirschen Speisegaststätte, Café, Pizzeria, Straßenverkauf |
Aufgabenstellung der Software |
Mit dem DV-System soll(en) bearbeitet werden |
Bestellung, Erfassung der Umsätze, Warenbestandfortschreibung Kellner Abrechnungen |
Einsatzgebiet |
Die EDV wird eingesetzt in/im: |
Gastraum: innen, außen, 1. Stock, mit/ohne Stadtfest |
Grafiken (fakultativ) |
Lagepläne, Ortspläne Flussdiagramm zum Arbeitsablauf |
Tischplan |
Mitarbeiter |
Betraute Personen und deren Aufgaben: Chef: Mitarbeiter 1 Mitarbeiter 2 Mitarbeiter 3 |
Name, Vorname, Tagesabschluss der Kassen Name, Vorname, Tresen, Ganztageskraft Name, Vorname, Kellner, Aushilfe Name, Vorname, Buchhaltung, Erfassen der Umsätze in Bh |
Fortschreibung der Verfahrensdokumentation |
Diese Version ersetzt die V. vom Diese Version beschreibt |
TT.MM.JJJJ den Einsatz der neuen Kasse ab Programmversion 4.0 |
Anwenderdokumentation
Benennen Sie hier Ihr Datenverarbeitungssystem und stellen es nach den folgenden Kriterien dar. Sofern vorhanden, legen Sie auch Kopien der Arbeitsanweisungen an das Personal bei.
Inhalte |
Darstellung |
(Beispiel Gastronomie: Kassensystem) |
EDV-System |
Der Name des Systems lautet: |
Kasse XY |
Komponenten / Module |
Das System umfasst: |
Eigentliche Kasse 4 Orderman 4 Ladestationen Schlüssel (1 Administrator, 4 Mitarbeiter, ) PC-Anschluss, WLAN-Zugriff … |
Umsetzung |
Eigene Hardwaresystem / Cloud / externer Dienstleister Aufbewahrungsort |
Wo steht die Hardware, wo der Server, wo das Archiv? Bei Verlagerung der Buchführung ins Ausland ist eine Zustimmung des Finanzamts erforderlich § 146 Abs. 2b AO |
Einsatzzeitraum |
Produktivsystem von .. bis Archivsystem von ... bis Systemwechsel |
Nach einem Systemwechsel muss das alte System grundsätzlich 5 Jahre zwecks Datenzugriff vorgehalten werden. Danach genügt es die Daten lediglich auf Datenträger vorzuhalten (Z3-Zugriff) (vgl. § 147 Abs 5 Satz 4 AO) |
Handbücher |
Vorhandene Handbücher: |
Schnelleinstieg Bedienungsanleitung Programmieranleitung Kontakt Servicepoint, Helpdesk |
Programmfunktionen |
Einloggen / Ausloggen:mit Passwort ?! Wirkung Steuerschlüssel: |
Mit Passwort? Umsatzsteuer 7 % 19% Storno Trainingsmodus, Übungsspeicher |
Zugang |
Die Zugangskontrolle wird gewährleistet mittels: |
Zimmerschlüssel Passwörter, bzw. Aufbewahrungsort Schlüsselsysteme für Zugriff (Chef, Mitarbeiter ….) |
Liste der vorhandenen Dateien und Daten
|
Stammdaten Bewegungsdaten Dateien Schnittstellen Datenzugriff, -export Maschinelle Auswertungen, Reports: Festschreibung Darstellung von Stornos: |
Betrieb, Produkte, Kellner, … Umsätze 19% / 7% , … Tagesumsätze, Warengruppen, Kellnerumsätze Tischumsätze, … USB, Kabel: HDMI, WLAN, … Zugangspfad, Programmaufruf Standardisierte ... |