§ 14 S. 3 AO: Was unter einer vermögensverwaltenden Tätigkeit im ertragsteuerlichen Sinne zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Gemäß § 14 S. 3 AO soll Vermögensverwaltung vorliegen, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.

Die Rechtsprechung prüft das Nichtvorliegen einer bloßen privaten Vermögensverwaltung als Negativmerkmal i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG.[24] Ob diese Schwelle im Einzelfall überschritten wird, ist anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse des Einzelfalls zu prüfen.[25] Dabei kann auch berücksichtigt werden, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht oder einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist.[26] Aus Sicht der Rechtsprechung wird die Grenze zur Gewerblichkeit nicht überschritten, "wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung in den Vordergrund tritt".[27]

In der Literatur wird der Ansatz des Großen Senats zum Teil deutlich kritisiert oder ergänzt. Nach Groh steht bei einer gewerblichen Handelstätigkeit die Ausnutzung kurzfristiger Margen zwischen An- und Verkauf im Mittelpunkt.[28] Blumers und Witt halten den Ansatz der Rechtsprechung für "prinzipiell unzutreffend".[29] Folge dieser Abgrenzungsschwierigkeiten ist eine sehr kasuistisch geprägte Rechtsprechung.[30]

Beachten Sie: Nicht erfasst ist jedenfalls die Verwaltung fremden Vermögens.[31] Bei der Verwaltung eigenen Vermögens kommt es auf den Einzelfall an.

[25] BFH v. 10.12.2001 – GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291 = EStB 2002, 133 (Wischmann) (zur Drei-Objekt Grenze).
[27] BFH v. 10.12.2001 – GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291 = EStB 2002, 133 (Wischmann).
[28] Groh, DB 2001, 2569 (2570 f.).
[29] Blumers/Witt, DB 2002, 60 (60).
[30] Vgl. Lemaitre/Lüdemann in Wassermeyer/Richter/Schnittker, Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, 2. Aufl. 2015, Kapitel 5.2.
[31] Lemaitre/Lüdemann in Wassermeyer/Richter/Schnittker, Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, 2. Aufl. 2015, Kapitel 5.3.

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