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Art. 383i Delta-Risikosensitivitäten

 

(1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:

 

a)

Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
rkt = der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als rkt in VCVA;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als rkt in der Bewertungsfunktion Vi;
 

b)

die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
inflkt = der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als inflkt in VCVA;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als inflkt in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
FXk = = der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als FXk in VCVA;

 

die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als FXk in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
ccskt = der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread- Sätzen;
rcskt = der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als ccskt in VCVA ;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als ccskt in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

Dabei gilt:

= die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
EQ = der Wert des Aktienkassakurses;
VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;
x,y = andere Risikofaktoren als EQ in VCVA;
= die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;
Vi = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;
w,z = andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vi.
 

(6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofak...

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