Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

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Steuernummer:  

Diverse Bescheide möglich

Vertrauensschutz bei Vorläufigkeitsvermerk
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass der vorliegende Steuerbescheid aufgrund der seinerzeitigen angeordneten Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr.. 3 AO geändert werden konnte.

Tatsächlich liegt mittlerweile eine höchstrichterliche Entscheidung dazu vor, dass der seinerzeitige Steuerbescheid falsch ist. Dennoch beruht der Fehler auf einer falschen Rechtsanwendung durch das Finanzamt, weshalb sich der Vorläufigkeitsvermerk nicht auf diesen Fehler erstreckt.

Vgl. FG Köln, Urteil v. 12.7.2023, 3 K 1356/22.

Unter dem Aktenzeichen VI R 14/23 prüft aktuell der BFH, ob in einem ähnlich gelagerten Fall eine Änderung aufgrund der angeordneten Vorläufigkeit möglich ist.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz. 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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