Kurzbeschreibung

Diese Vorlage beinhaltet eine Vollmacht für ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren und Steuerstrafverfahren.

Vorbemerkung

Nach § 138 Abs. 1 StPO können zur Verteidigung die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrerinnen/Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Besonderheiten gelten in Steuerstrafverfahren: Abweichend zu den Regelungen des § 138 ZPO können Steuerberater/innen, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer/innen und vereidigte Buchprüfer/innen nach § 392 AO zur Verteidigung in Steuerstrafverfahren bevollmächtigt werden. Für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten gilt die Regelung nach § 392 AO entsprechend.[1]

Achtung

§ 392 AO gilt nicht für Personengesellschaften oder juristische Personen, selbst wenn an ihnen ausschließlich die in § 392 AO genannten Berufsträger/innen beteiligt sind, auch wenn diese Gesellschaften im Besteuerungsverfahren und vor den Finanzgerichten wirksam bestellt werden können.

Uneingeschränkt gilt dies, solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbstständig durchführt. Ist dies nicht (mehr) der Fall, insbesondere weil der Fall an die Staatanwaltschaft abgegeben wird, kann der genannte Personenkreis die Verteidigung nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einem Rechtslehrer/einer Rechtslehrerin an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt führen (vgl. § 392 AO).

Vollmacht zur Vertretung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeiten

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(Namen des/der Vollmachtgeber/in/Steuerpflichtigen, bei mehreren Personen Namen aller Beteiligten)
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(Steuernummer/n)
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Steuer-Identifikationsnummer/n aller Beteiligten
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(Adresse der vollmachtgebenden Person/steuerpflichtigen Person, bei mehreren Beteiligten aller Beteiligten)
Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir[1]
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(Name, ggf. nähere Angaben bei gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretung[2])
die/den
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(Name und Anschrift der oder des steuerlichen Beraters/der steuerlichen Beraterin, Titel, ggf. Stempel einfügen[3])

mich/uns – soweit dies gesetzlich zulässig ist[4] – in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren zu vertreten und zu verteidigen.

Die Vollmacht bezieht sich sowohl auf das Vor- wie Hauptverfahren und berechtigt – soweit gesetzlich zulässig – zur Stellung von Anträgen, zum Empfang von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen[5] und – für den Fall der Abwesenheit – zur Vertretung in den Hauptverhandlungen.

Die Vollmacht berechtigt auch[6] zum Empfang von Ladungen[7].

Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.

Insbesondere ist die bevollmächtigte Person berechtigt, einen Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einen Rechtslehrer/eine Rechtslehrerin an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt zu beauftragen, wenn dies für die Verteidigung nach §§ 138 StPO i. V. m. § 392 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz AO gesetzlich notwendig ist. (ggf. streichen).[8]

Die Vollmacht verliert ihre Gültigkeit durch Widerruf. Gegenüber dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Finanzbehörde wird der Widerruf durch schriftliche Anzeige des Widerrufs gegenüber dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Finanzbehörde wirksam.[9]



........................., den ................
Ort und Datum

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Unterschrift der/des Steuerpflichtigen bzw. der Steuerpflichtigen, bzw. gesetzlichen Vertreter des Steuerpflichtigen (aller Beteiligten bzw. beiden Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerinnen)
[1] Soll die Bevollmächtigung von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerinnen oder mehreren Beteiligten erteilt we...

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