Schritt Erläuterung erledigt
1. PC und Internetzugang Ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, etc.) und ein Internetzugang sind vorhanden und können uneingeschränkt genutzt werden. [ ]
2. Fachsoftware oder lokaler Client der BStBK Für den Zugriff auf die Steuerberaterplattform wird in der Kanzlei eingesetzte Fachsoftware, die das beSt unterstützt, oder der lokale Client der Bundessteuerberaterkammer benötigt. [ ]
3. Gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Alle seit November 2010 ausgestellten Personalausweise sind bereits mit einem Chip ausgestattet, der die Online-Ausweisfunktion ermöglicht. [ ]
4. Aktivierte Online-Ausweisfunktion    
a. Überprüfung, ob Online-Ausweisfunktion aktiviert ist

Überprüfung kann über ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp2 wie folgt erfolgen:

  • AusweisApp2 aus dem App Store oder dem Google Play Store installieren oder für Windows hier:

    https://www.ausweisapp.bund.de/download

  • AusweisApp2 öffnen
  • Funktion "Geräte und Ausweis prüfen" auswählen
  • Den Personalausweis wie in der App gefordert an das Smartphone halten
  • Ein positives Prüfergebnis wird mit einem Haken bei "Online-Ausweisfunktion aktiviert" angezeigt.

Liste mit NFC-fähigen Smartphones/Tablets befindet sich auf der folgenden Seite:

https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/
[ ]
b. Wenn Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert, Freischaltung der eID-Funktion auf dem Online-Ausweis

Aktivierung erfolgt über die Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen dann per Post.

Dafür wird benötigt:

  • Ein Personalausweis oder eID-Karte
  • Eine aktuelle deutsche Meldeadresse
  • Geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Installierte AusweisApp2
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5. Hardware für Datenübermittlung

Für die Datenübermittlung bei der erstmaligen Registrierung für das beSt ist erforderlich:

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