Kurzbeschreibung
Die Checkliste hilft bei der Einrichtung eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt), das ab 1.1.2023 verpflichtend für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Behörden eingesetzt werden muss.
Checkliste
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Schritt | Erläuterung | erledigt |
---|---|---|
1. PC und Internetzugang | Ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet, etc.) und ein Internetzugang sind vorhanden und können uneingeschränkt genutzt werden. | [ ] |
2. Fachsoftware oder lokaler Client der BStBK | Für den Zugriff auf die Steuerberaterplattform wird in der Kanzlei eingesetzte Fachsoftware, die das beSt unterstützt, oder der lokale Client der Bundessteuerberaterkammer benötigt. | [ ] |
3. Gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) | Alle seit November 2010 ausgestellten Personalausweise sind bereits mit einem Chip ausgestattet, der die Online-Ausweisfunktion ermöglicht. | [ ] |
4. Aktivierte Online-Ausweisfunktion | ||
a. Überprüfung, ob Online-Ausweisfunktion aktiviert ist | Überprüfung kann über ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp2 wie folgt erfolgen:
Liste mit NFC-fähigen Smartphones/Tablets befindet sich auf der folgenden Seite: https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/ |
[ ] |
b. Wenn Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert, Freischaltung der eID-Funktion auf dem Online-Ausweis | Aktivierung erfolgt über die Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen dann per Post. Dafür wird benötigt:
|
[ ] |
5. Hardware für Datenübermittlung | Für die Datenübermittlung bei der erstmaligen Registrierung für das beSt ist erforderlich:
|
[ ] |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen