Am 8.12.2022 hat die Europäische Kommission einen Reformvorschlag des aktuellen Mehrwertsteuersystems im Rahmen der Initiative "ViDA"[1] veröffentlicht. Der Vorschlag besteht aus

  • einer geplanten Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie[2] (MwStSystRL),
  • einer geplanten Änderung der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer[3] und
  • einer geplanten Änderung der Verordnung zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Mehrwertsteuer[4].

Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen die Mitgliedstaaten diesen zunächst zustimmen. Sollten die Vorschläge angenommen werden, ergeben sich erhebliche Veränderungen nicht nur für Steuerpflichtige, sondern auch für die Finanzverwaltung.

Nach Einschätzung der Europäischen Kommission ist das derzeitige Mehrwertsteuersystem nach wie vor anfällig für "Betrug". Auch werde das Mehrwertsteuersystem – trotz der zentralen Bedeutung dieser Steuer für die Haushaltspolitik – durch suboptimale Methoden der Mehrwertsteuererhebung und -kontrolle beeinträchtigt. So beziffert die Europäische Kommission die Einnahmenverluste als Folge einer suboptimalen Mehrwertsteuererhebung und -kontrolle für das Jahr 2020 auf insgesamt 93 Mrd. EUR, wobei ein erheblicher Teil durch innergemeinschaftlichen Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug verursacht werde.[5] Zudem sei das derzeitige Mehrwertsteuersystem für Unternehmen nicht nur zunehmend komplex, sondern es sei die Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften mit immer größerem Aufwand für diese verbunden. Vor allem aber seien die 30 Jahre alten Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel nicht für eine Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter geeignet.[6]

Die vorgenannten Bewertungen des derzeitigen Mehrwertsteuersystems durch die Europäische Kommission haben diese dazu veranlasst, Überlegungen darüber anzustellen, wie Technologie genutzt werden könne, um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen zu verringern und gleichzeitig Steuerbetrug zu bekämpfen. Zur Umsetzung dieser Überlegungen hat die Europäische Kommission die im nächsten Gliederungspunkt kurz dargestellten Ziele formuliert.

[1] Im Folgenden verwenden wir das Akronym "ViDA", soweit wir uns auf die Gesamtheit der Vorschläge der Europäischen Kommission v. 8.12.2022 zur "VAT in the Digital Age" beziehen.
[2] Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter, COM(2022) 701 final v. 8.12.2022.
[3] Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 in Bezug auf die Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen, COM(2022) 704 final v. 8.12.2022.
[4] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, COM(2022) 703 final v. 8.12.2022.
[5] Siehe die Begründung in COM(2022) 701 final v. 8.12.2022.
[6] Damit scheint die Europäische Kommission die Zusammenfassende Meldung zu meinen.

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