StB Wendelin Liebgott[*]
Kurz vor Jahresende hat sich die Finanzverwaltung in zwei BMF-Schreiben umfangreich zur Vorsteuer-Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG und zur Vorsteuer-Berichtigung nach § 15a UStG in Folge der EuGH- und BFH-Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre geäußert. Zum Vorsteuer-Abzug und zur Vorsteuer-Aufteilung unter den besonderen Verhältnissen bei der öffentlichen Hand fehlten bisher außer einigen allgemein gehaltenen Hinweisen weitergehende Erläuterungen. Diese Lücke füllt der Entwurf eines neuen BMF-Schreibens vom 25.10.2022 vor dem vorgesehenen Inkrafttreten des § 2b UStG.
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