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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung für … Wertberichtigungen von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft Darlehensforderungen des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft im Sonderbetriebsvermögen noch nicht bei Betriebsaufgabe wertberichtigt werden.
Das FG Münster vertritt in seiner Entscheidung vom 20.7.2022 die Meinung, dass eine Wertberichtigung erst bei Beendigung der Mitunternehmerstellung, also bei Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft infrage kommt (FG Münster, Urteil v. 20.7.2022, 9 K 3170/19 F).
Insoweit wird der BFH (Az: IV R 28/22) zu klären haben, wann eine Wertberichtigung stattfinden darf.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO die Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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