Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, besonders berechnet und vergütet.
Hält der Erwerber die Anleihe im Betriebsvermögen, hat er die bezahlten Zinsen als antizipativen Posten zu aktivieren.
Erwerb einer Anleihe mit Stückzinsen
Der Unternehmer A erwirbt am 1.8.01 eine 10-%-Anleihe mit einem Nennbetrag von 10.000 EUR zu 95 %. Zinstermine sind jeweils am 1.4. und 1.10. eines Jahres. Der Kaufpreis beträgt also 9.500 EUR zzgl. Zinsen für 120 Tage (10 % = 333,33 EUR) zzgl. 1 % Bankprovision sowie 0,1 % Maklercourtage. Insgesamt sind zu zahlen: 9.937,83 EUR.
Beim Kauf wird gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0525/0900 |
Wertpapiere des Anlagevermögens |
9.604,50 |
1200/1800 |
Bank |
9.937,83 |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
333,33 |
|
|
|
Bei Eingang der Zinsen am 1.10. (500 EUR) wird unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer (25 %) – vereinfacht ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – wie folgt gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
400,00 |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
333,33 |
1810/2150 |
Privatsteuern (Entnahme) |
100,00 |
2650/7100 |
Zinserträge |
166,67 |
Behandlung von Stückzinsen bei Bilanzierung
Zum Bilanzstichtag (31.12.) ist die Zinsforderung für den Zeitraum 1.10. bis 1.4. als sonstige Forderung abzugrenzen, da sie wirtschaftlich zu dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr gehört. Abzugrenzen sind 3 Monate.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
250 |
2650/7100 |
Zinserträge |
250 |
Bei Eingang der Zinsen am 1.4. des folgenden Jahres ist wie folgt zu buchen (unter Berücksichtigung der 25 %igen Kapitalertragsteuer):
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
400 |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
250 |
1810/2150 |
Privatsteuern |
100 |
2650/7100 |
Zinserträge |
250 |
Beim Verkäufer eines festverzinslichen Wertpapiers, der dieses im Privatvermögen hält, zählen die vom Käufer gezahlten Stückzinsen zum abgeltungssteuerpflichtigen Veräußerungserlös seines Wertpapiers, beim Käufer (Privatmann) dagegen zu den negativen Kapitalerträgen, die in den bankinternen Verlustverrechnungstopf einzustellen sind.
Musterverfahren zu Stückzinsen rechtskräftig entschieden
Mit dem JStG 2010 wurde gesetzlich geregelt, dass auch vereinnahmte Stückzinsen auf Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden, steuerpflichtig sind. Das FG Münster hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestätigt.
Der selben Auffassung ist auch der BFH.
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, aber erst im Jahr 2010 zugeflossen sind, steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen.
Das FG Münster hält es nicht für sachlich unbillig, Stückzinsen bei der Veräußerung geerbter Investmentanteile mit dem Abgeltungsteuersatz zu belasten, wenn diese auf einen Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und daher bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben.
Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen.