(1)[2] 1Das Zollkriminalamt kann, soweit es als Zentralstelle
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die Behörden der Zollverwaltung bei der Verhütung von Straftaten unterstützt (§ 3 Absatz 1 Nummer 2), |
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die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt (§ 3 Absatz 5), |
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mit
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Auskunft verlangen von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetzes und über die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes erhobenen Daten (§ 174 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes), und von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (§ 22 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes). 2Die Auskunft nach Satz 1 darf nur verlangt werden, sofern
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die zu erhebenden Daten im Einzelfall erforderlich sind
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dies im Einzelfall erforderlich ist, um
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und die zu erhebenden Daten zur Verhütung dieser Straftat erforderlich sind.
Bis 13.05.2024:
(1) 1Das Zollkriminalamt kann, soweit es als Zentralstelle
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die Behörden der Zollverwaltung bei der Verhütung von Straftaten unterstützt (§ 3 Absatz 1 Nummer 2), |
2. |
die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt (§ 3 Absatz 5), |
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mit
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Auskunft verlangen von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, über die Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetzes und über die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes[3] [Bis 30.11.2021: nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes] erhobenen Daten (§ 174 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)[4] [Bis 30.11.2021: (§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)], und von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Tele...
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