Eine Schneezulage wird regelmäßig gezahlt, wenn die Arbeitsverrichtung durch besondere Witterungsverhältnisse erheblich erschwert wird. Die Schneezulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie i. d. R. laufend gezahlt wird, handelt es sich sowohl um laufenden Arbeitslohn als auch um regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.

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