Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
Vorbemerkung
Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.
Vorinstanz: BFH, Urteil v. 27.4.2022, II R 9/20
Verfahren beim BerfG: 1 BvR 1560/22
Der BFH kam zum gegenteiligen Ergebnis und lehnte eine Behandlung der Stiftung & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft ab (BFH, Urteil v. 27.4.2022, II R 9/20). Vielmehr sei der Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen kommen demnach hier nicht zur Anwendung.
Im Anschluss an das Urteil des BFH wurde beim BVerfG Verfassungsbeschwerde eingereicht, in der zu überprüfen ist, ob die Wertfeststellung der Stiftung & Co. KG nach § 151 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BewG, und somit nicht als begünstigtes Betriebsvermögen, Grundrechte verletzt.
Einspruch
Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum |
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Steuernummer: |
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Bescheid über Feststellung des Werts der Stiftung & Co. KG vom .......... Zuordnung der Stiftung & Co. KG zum begünstigten Betriebsvermögen |
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Einspruch |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Die Steuerpflichtige ist eine Stiftung & Co. KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens ist. Alleinige Komplementärin ist die nach § 80 BGB anerkannte selbstständige Familienstiftung X. Alleiniger Kommanditist war zunächst A. Nach dessen Tod am xx.xx.xxxx wurden B und C durch Sondererbfolge Kommanditisten.
Der für diesen erbrechtlichen Erwerb festzustellende Wert der Stiftung & Co. KG hat nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG zu erfolgen. Bei dem Vermögen der Stiftung & Co. KG handelt es sich um Betriebsvermögen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG, weil die Stiftung & Co. KG nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist. Dies folgt aus dem gesetzgeberischen Bestreben, gewerbliche Einkünfte weit zu definieren, so dass § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG hier zumindest analog anzuwenden ist. Denn die Stiftung entspricht in ihren entscheidenden Strukturmerkmalen dem Leitbild einer Kapitalgesellschaft und ist somit entsprechend zu behandeln. Da die Stiftung allein zur Geschäftsführung der Stiftung & Co. KG befugt ist, sind somit die Voraussetzungen der gewerblichen Prägung erfüllt.
Ich beantrage deshalb, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, die Bewertung als Betriebsvermögen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG vorzunehmen und erklärungsgemäß den Wert in Höhe von xxxxxx EUR festzustellen.
Beim BVerfG ist wegen dieser Rechtsfrage eine Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1560/22 anhängig.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich zudem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.
Mit freundlichen Grüßen