Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Der deutsche Unternehmer U hat im Voranmeldungszeitraum Januar 2022 Leistungen an verschiedene Kunden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht. Unter anderem hat er die folgenden Leistungen ausgeführt:
- An den Abnehmer A aus Österreich lieferte er Handelsware im Wert von netto 60.000 EUR.
- An den Abnehmer B aus Belgien lieferte er Elektrogeräte für netto 85.000 EUR.
- An den Abnehmer C aus Finnland lieferte er Elektroteile für netto 50.000 EUR.
- Gegenüber dem Unternehmer D, der mit einer USt-IdNr. aus Dänemark aufgetreten ist, hat er eine Beratungsleistung für netto 1.000 EUR ausgeführt.
Die Lieferungen wurden als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG behandelt, die sonstige Leistung wurde in Deutschland als nicht steuerbar behandelt.
In den letzten Quartalen hatte U die folgenden innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte ausgeführt:
Quartal |
Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten |
Lieferungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten |
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte an den letzten Abnehmer |
1. Quartal 2021 |
25.000 EUR |
35.000 EUR |
10.000 EUR |
2. Quartal 2021 |
37.000 EUR |
12.000 EUR |
5.000 EUR |
3. Quartal 2021 |
42.000 EUR |
17.000 EUR |
5.000 EUR |
4. Quartal 2021 |
36.000 EUR |
5.000 EUR |
15.000 EUR |
Die Zusammenfassende Meldung für Januar 2022 hatte (auszugsweise) folgendes Aussehen:
|
1 |
2 |
3 |
Zeile |
Länderkennzeichen |
USt-IdNr. des Erwerbers/Unternehmers in einem anderen Mitgliedstaat |
Summe der Bemessungsgrundlagen |
Sonstige Leistungen (falls JA, bitte "1" eintragen) Dreiecksgeschäfte (falls JA, bitte "2" eintragen)* |
volle EUR |
Ct |
1 |
AT |
U12345678 |
50.000 |
– |
|
2 |
BE |
123456789 |
85.000 |
– |
|
3 |
FI |
12345678 |
50.000 |
– |
|
4 |
DK |
12345678 |
1.000 |
– |
1 |
* In dem elektronischen Meldeformular sind keine Kennziffern anzugeben sondern entsprechende Kreuze zu setzen.
Im Februar 2022 gelangt U hinsichtlich der angegebenen Leistungen zu folgenden weiteren Erkenntnissen:
- Abnehmer A: Bei der Lieferung wurden in der Zusammenfassenden Meldung versehentlich nur 50.000 EUR anstelle der korrekten Bemessungsgrundlage von 60.000 EUR gemeldet.
- Abnehmer B hat Anfang Februar 2022 unter Abzug von 3 % Skonto (2.550 EUR) lediglich 82.450 EUR überwiesen.
- Abnehmer C: Wegen eines Erfassungsfehlers wurde in der Zusammenfassenden Meldung die USt-IdNr. des Abnehmers C versehentlich falsch erfasst. Korrekt lautet die USt-IdNr. FI 12345679.
- Kunde D teilt ihm im August mit, dass er den Auftrag versehentlich unter der USt-IdNr. aus Dänemark erteilt hatte. Eigentlich sei die Leistung für seine Betriebsstätte in Belgien bestimmt gewesen – dies ist auch objektiv aus der erbrachten sonstigen Leistung begründbar. D teilt dem U seine zutreffende belgische USt-IdNr. (BE 123 654 987) mit.