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Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften

Prof. Dr. Bernd Heuermann
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Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S.v. § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S.v. § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 17.01.2008, VI R 44/07, BFH/NV 2008, 666).

 

Normenkette

§ 34 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 2, § 32b Abs. 2 EStG.

 

Sachverhalt

Der Sachverhalt war oben schon angeklungen. In den Einkünften des K aus nicht selbstständiger Arbeit befand sich eine Entschädigung von 56526 EUR, welche die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG erfüllte. Daneben bezog K steuerfreie Aufstockungsbeträge von 3951 EUR, die dem Progressionsvorbehalt unterlagen.

Das FA wandte – wie gesagt – die integrierte Methode an und berechnete eine Einkommensteuer von 8900 EUR. Das FG bevorzugte eine Art additiver Methode und kam zu einer Einkommensteuer von 6605 EUR (FG München, Urteil vom 25.10.2007, 5 K 2582/07, Haufe-Index 1917618, EFG 2008, 613).

 

Entscheidung

Der BFH hob die Entscheidung des FG auf und wies die Klage ab. Er folgte aus den in den Praxis-Hinweisen entwickelten Erwägungen der Berechnungsmethode des FA.

 

Hinweis

Schon der Leitsatz dieser Entscheidung klingt sehr "technisch" und es ist sinnvoll, sich zu allererst einmal klarzumachen, worum es in diesem Fall eigentlich geht.

1. Nehmen wir also an, jemand (nennen wir ihn K) erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und darunter befindet sich eine Entschädigung. Gleichzeitig bezieht er nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreie Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das FA berechnete die Einkommensteuer nach § 34 Abs. 1 S. 2 EStG, indem es neben den außerordentli...

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    BFH IX R 93/07
    BFH IX R 93/07

    Entscheidungsstichwort (Thema) Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften Leitsatz (amtlich) Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § ...

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