7.1 Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen bei Investitionszulage und nicht abziehbaren Betriebsausgaben
BFH, Urteil v. 3.12.2019, X R 6/18
Die Frage, ob der Gewinn im Rahmen von § 4 Abs. 4a EStG mit oder ohne Hinzurechnung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG anzusetzen ist, war bisher ungeklärt. Das BMF geht von der Hinzurechnung aus (BMF, Schreiben v. 2.11.2018, BStBl I 2018 S. 1207, Tz. 8). Der BFH schließt sich der mit gewichtigen Stimmen im Schrifttum vertretenen Gegenmeinung an und lehnt die Hinzurechnung ab. Gegen eine Hinzurechnung haben sich zuvor schon Richter des BFH ausgesprochen (z. B. Wendt, FR 2000, S. 424).
7.2 Darf ein Gemeindebediensteter an einer Außenprüfung teilnehmen?
BFH, Urteil v. 23.1.2020, III R 9/18
Aus der Befürchtung heraus, die Finanzämter könnten GewSt "verschenken", sollen Gemeinden vermehrt dazu übergegangen sein, "Gewerbesteuerprüfer" einzuschalten. Ob im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz den Steuerpflichtigen berechtigt, den benannten Gemeindebediensteten wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil ein schwerwiegendes und rechtswidriges Fehlverhalten des Amtsträgers vorliegt oder zu befürchten ist, konnte der BFH im Streitfall offen lassen. Im Schrifttum wird bei einem objektiv vorliegenden Grund ein Ablehnungsrecht befürwortet. Nach dem BFH ist die Entscheidung des Behördenleiters nach § 83 AO über das Gesuch eines Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers kein Verwaltungsakt, der mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (BFH, Beschluss v. 29.5.2012, IV B 70/11, BFH/NV 2012 S. 1412).
7.3 Eine Betriebsaufspaltung und ihre gewerbesteuerlichen Folgen
FG Köln, Urteil v. 17.10.2019, 6 K 832/16
Die vom FG zugelassene Revision wurde von der KG auch eingelegt. Vergleichbare Fälle sollten daher mit Einspruch offen gehalten werden bis der BFH hierüber entschieden hat, Az beim BFH IV R 31/19.
7.4 Elektronische Belege als Alternative zu Kassenzetteln?
BMF, Schreiben v. 28.5.2020, IV A 4 - S 0316-a/20/10003 :002
Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde eine zwingende Ausgabe des Kassenbelegs an die Kunden festgeschrieben. Diese Regelung hat mit ihrem Inkrafttreten ab 1.1.2020 für viel Aufregung und Unverständnis gesorgt. Trotz zahlreicher Proteste bleibt die Regelung jedoch erhalten.
7.5 Keine Rückstellungsbildung bei erheblichem eigenbetrieblichem Interesse
BFH, Urteil v. 22.1.2020, XI R 2/19
Der BFH hebt hervor, dass er an seiner Rechtsauffassung festhält, nach der bei einer Überlagerung der Außenverpflichtung durch ein eigenbetriebliches Interesse (Negativkriterium) eine Verbindlichkeitsrückstellung ausscheidet. Das gilt – so die Entscheidung – insbesondere, wenn die Außenverpflichtung durch ein eigenbetriebliches Interesse vollständig überlagert wird.
Die Formulierung "insbesondere" legt nahe, dass auch bereits bei einer weniger intensiven (nicht vollständigen) Überlagerung eine Rückstellungsbildung ausgeschlossen sein soll. Wie gewichtig das eigenbetriebliche Interesse gegenüber der Außenverbindlichkeit sein darf und nach welchen Kriterien sich die Gewichtigkeit bestimmen lässt, um eine Rückstellung noch zu ermöglichen, bedarf weiterer Präzisierung.
7.6 Steuererklärung: Schätzung durch das Finanzamt erfolgt nach bestimmten Grundsätzen
BayLfSt, Verfügung v. 26.2.2020, S 0335.1.1 - 4/4 St43
Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können – beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererklärungen – greifen sie zur Schätzung nach § 162 AO.