9.1 Anbieten von Kraftfahrzeugen und Standplatzvermietung
FG München, Urteil v. 30.1.2024, 5 K 1078/23
Ob § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG aufgrund der unterschiedlichen Sprachfassungen nicht die Vermietung von Flächen zum Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeuge umfasst, ließ der BFH bislang offen (BFH, Urteil v. 29.3.2017, XI R 20/15). Deshalb hat das FG die Revision zugelassen.
9.2 Kombinierte Sportschwimmbad- und Saunanutzung: Welcher Umsatzsteuersatz gilt?
Niedersächsisches FG, Urteil v. 23.5.2023, 5 K 3/22
Nach Auffassung des FG liegen Gründe für die Zulassung der Revision beim BFH nicht vor. Um zwei getrennte Leistungen Schwimmbad und Sauna mit unterschiedlichen Steuersätzen zu erreichen, müssten wohl zumindest getrennte Eintrittsgelder verlangt werden.
9.3 Nach Außenprüfung: Wie können bestandskräftige Bescheide korrigiert werden?
BFH, Urteil v. 6.5.2024, III R 14/22
Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen.
9.4 Steuergeheimnis: Was darf im Außenprüfungsbericht stehen?
BFH, Urteil v. 17.10.2023, VII R 19/20
Gemäß § 30 Abs. 1 AO haben Amtsträger das Steuergeheimnis zu wahren. Nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO ist die Offenbarung der das Steuergeheimnis betreffenden Verhältnisse eines Dritten jedoch zulässig, wenn sie unter anderem der Durchführung eines Besteuerungsverfahrens dient.
9.5 Welcher Steuersatz gilt für der Überlassung von Parkplätzen an Hotelgäste?
BFH, Beschluss v. 10.1.2024, XI R 11/23 (XI R 34/20)
In 2 weiteren Vorabentscheidungsersuchen zum Aufteilungsgebot mit grundsätzlich gleicher Vorlagefrage geht es zum einen um die Frage, ob der ermäßigte Steuersatz auch auf Umsätze auf Frühstücksleistungen im Rahmen einer Fremdenpension anzuwenden ist (BFH, Beschluss v. 10.1.2024, XI R 13/23 (XI R 7/21) und zum anderen, ob der ermäßigte Steuersatz auch auf Umsätze aus der Parkplatzgestellung , der Gestellung von Fitness- und Wellnesseinrichtungen sowie eines hoteleigenen drahtlosen lokalen Netzwerks (W-LAN) im Rahmen einer Hotelübernachtung anzuwenden ist (BFH, Beschluss v. 10.1.2024, XI R 14/23 (XI R 22/21).