9.1 Betriebsausgabenabzug für die Anschaffung eines Sportwagens verboten
FG München, Urteil v. 10.10.2022, 7 K 1693/20
9.2 Gewerbliche Beteiligung einer vermögensverwaltenden GbR
BFH, Urteil v. 5.9.2023, IV R 24/20
Die Beteiligten streiten darüber, ob die rückwirkende Anwendung der mit dem JStG 2007 eingeführten Abfärbung bei Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte (sog. Aufwärtsabfärbung) in Veranlagungszeiträumen vor 2006 verfassungswidrig ist, und ob die Klägerin – die W-GbR – aufgrund des Bezugs von gewerblichen Einkünften aus der Beteiligung an der A-GmbH & Co. KG (A-KG) in vollem Umfang sowohl einkommensteuerrechtlich als auch gewerbesteuerrechtlich als Gewerbebetrieb gilt.
9.3 Golfturnier als Veranstaltung für vermögende Privatkunden: Pauschalversteuerung möglich?
BFH, Urteil v. 9.8.2023, VI R 10/21
Gemäß § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können Steuerpflichtige die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben; Entsprechendes gilt nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.
9.4 Steuerliches Einlagekonto: vergessener Zugang zur Kapitalrücklage
FG des Saarlandes, Urteil v. 20.4.2023, 1 K 1381/19
Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Die Entscheidung steht auch im Einklang mit Urteilen anderer Finanzgerichte, so z. B. FG Münster, Urteil v. 13.10.2017, 13 K 1204/16 F bzw. FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 9.3.2017, 10 K 10319/15.
9.5 Was bedeutet "persönliches Erscheinen" vor Gericht?
FG Hamburg, Beschluss v. 30.8.2023, 4 K 51/23
Der Vorsitzende hatte mit Beschluss vom 25.8.2023 einem entsprechenden Antrag des beklagten Hauptzollamts stattgegeben. Der Gedanke der verfahrensrechtlichen Gleichbehandlung rechtfertigte jedoch keine andere Entscheidung gegenüber dem Kläger. Denn das persönliche Erscheinen eines vertretungsberechtigten Vertreters des beklagten Hauptzollamts hat der Vorsitzende gerade nicht angeordnet.
9.6 Zum Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen
BFH, Urteil v. 17.8.2023, V R 12/22
Das Finanzamt hatte im Revisionsverfahren unter Hinweis auf § 675t BGB und Art. 87 Abs. 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/2366 vorgetragen, die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass das Datum der Wertstellung einer Gutschrift spätestens der Geschäftstag sei, an dem der Betrag dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben worden sei. Dementsprechend sei das Entgelt bereits am Wertstellungstag verfügbar gewesen.
Tatsächlich steht nach Auffassung des BFH im Streitfall die Abwicklung der Überweisung im Einklang mit § 675t Abs. 1 BGB. Danach muss zwar die Wertstellung zu dem Geschäftstag erfolgen, an welchem der Betrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wurde. Die Gutschrift darf jedoch am folgenden Geschäftstag auf dem Konto des Überweisungsempfängers gebucht werden, so dass auch dann erst der Anspruch aus der Gutschrift zu seinen Gunsten entsteht (§ 675t Abs. 1 Satz 2 BGB).