3.1 Zur Finanzierung einer KG durch zwischengeschaltete gemeinnützige GmbH
BFH, Urteil v. 22.8.2019, V R 67/16
Mit dieser Entscheidung entzieht der BFH dem Modell "Finanzierung des für den Betrieb benötigten Fremdkapitals durch Darlehen einer gemeinnützigen GmbH nach Spendenzuwendungen an die GmbH" die Grundlage. Schädliche Eigeninteressen liegen bereits vor, wenn die eigenwirtschaftlichen Vorteile zumindest mitentscheidend für die Gestaltung waren. Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile in der Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind ebenso wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich, also auch ersparte Aufwendungen. Eine (schädliche) Ausgabenersparnis tritt daher auch dann ein, wenn wirtschaftliche Vorteile durch Steuerersparnis erlangt werden sollen.
Im Übrigen hat der BFH ausdrücklich offen gelassen, ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit auch aus dem Vorliegen von vGA durch zu niedrig verzinste und ungesicherte Darlehen folgt.
3.2 Nach Sofortabzug besteht kein weiterer Anspruch auf Abschreibung
FG Düsseldorf, Urteil v. 1.2.2019, 3 K 2466/18 F
Die vom FG entschiedene Rechtsfrage ist bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt, weshalb der BFH im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die Revision zugelassen hat (Az beim BFH IX R 14/19). Der BFH wird daher Gelegenheit haben zu entscheiden, ob auch er – wie das FG – den Sofortabzug der Anschaffungskosten als maximal erhöhte Abschreibung ansieht, mit der Folge, dass dann Abschreibungen in den Folgejahren nicht mehr möglich sind.
3.3 Praxisbeteiligungen von minderjährigen Kindern: Unter welchen Voraussetzungen werden sie steuerlich anerkannt?
FG München, Gerichtsbescheid v. 17.5.2019, 6 K 756/18
In seiner Urteilsbegründung wies das FG darauf hin, dass es höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist, wie in Fällen der schenkweisen Einlagegewährung hinsichtlich der steuerrechtlichen Anerkennung derartiger Gestaltungen zu verfahren ist. Entsprechend wurde die Revision zugelassen.
3.4 Ausfall des Gesellschafters mit eigenkapitalersetzenden Darlehen: Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung
BFH, Urteil v. 2.7.2019, IX R 13 18
Zur Gewährung von Vertrauensschutz in die bisherige (günstige) Rechtsprechung bis zur Veröffentlichung einer die überkommenen Grundsätze verschärfenden Rechtsprechung verweist der BFH auf den Beschluss des Großen Senats (BFH, Beschluss v. 17.12.2007, GrS 2/04, BStBl 2008 II S. 608). Mit dem Urteil v. 11.7.2017 hat erstmals ein Fachsenat (IX. Senat) aus Gründen des Vertrauensschutzes eine zeitliche Anwendungsregelung für ein Urteil getroffen (BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15, BStBl 2019 II S. 208). Im Grunde handelt es sich dabei um eine eigentlich dem Gesetzgeber vorbehaltene Übergangsregelung. Mit der aktuellen Entscheidung bekräftigt der BFH seine Befugnis zur ausnahmsweisen Gewährung typisierenden Vertrauensschutzes, ohne dass darin ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung anzunehmen ist. Das BMF hat entsprechende Anweisungen getroffen (BMF, Schreiben v. 21.10.2010, BStBl 2010 I S. 832; BMF, Schreiben v. 5.4.2019, BStBl 2019 I S. 257).