8.1 Entgeltlich bestellter Nießbrauch: Einkünfte oder Kaufpreiszahlungen?
FG Nürnberg, Urteil v. 3.2.2021, 3 K 682/20
Gegen die Entscheidung des FG hat der Kläger Revision eingelegt, Az. beim BFH IX R 1/22. In diesem Revisionsverfahren geht es allerdings (nur) um die Frage, ob das Finanzamt die AfA für das Gebäude unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kläger das Grundstück im Jahr 2004 durch den Erwerb der übrigen Anteile an der vormaligen Grundstücks-GbR zum Alleineigentum erworben hatte, zutreffend berechnet hat.
8.2 Hotel-Zusatzleistungen: Welcher Umsatzsteuersatz gilt?
BFH, Beschluss v. 7.3.2022, XI B 2/21 (ADV)
Jedenfalls bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids, nachdem der V. Senat des BFH den EuGH um Vorabentscheidung dazu ersucht hat, ob das nationale Aufteilungsgebot des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG mit Unionsrecht vereinbar ist (BFH v. 26.5.2021, V R 22/20, BFH/NV 2021 S. 1316; das Verfahren wird beim EuGH unter dem Az. C-516/21 geführt). Die EuGH-Vorlage betrifft die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen.
8.3 Investitionsabzugsbetrag: So wird die betriebliche Nutzung nachgewiesen
BFH, Urteil v. 16.3.2022, VIII R 24/19
Der BFH (III. Senat) hat bereits in dem (allerdings nicht zur amtlichen Veröffentlichung frei gegebenen) Urteil v. 15.7.2020, III R 62/19 (BFH/NV 2021 S. 704) entschieden, dass die Anteile der betrieblichen und außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw im Rahmen des § 7g EStG nicht nur durch ein Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel geführt werden kann. Diese Rechtsprechung führt der BFH im Streitfall (VIII. Senat) fort.
Der BFH weist ergänzend darauf hin, dass es sich bei dem Verfahrensmangel der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung um einen Verfahrensfehler handelt, auf dessen Rüge verzichtet werden kann (§ 155 FGO i. V. m. § 295 ZPO). Wird der Verfahrensfehler vor dem FG nicht geltend gemacht, liegt ein Rügeverzicht vor, der den Verlust des Rügerechts auslöst. Das hat zur Folge, dass der Verfahrensfehler vor dem BFH nicht mehr gerügt werden kann. Im Streitfall kann allerdings nicht von einem Rügeverzicht ausgegangen werden. Zum einen hat R den Beweisantrag vor Stellung der Sachanträge ausdrücklich wiederholt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er auf der beantragten Beweiserhebung besteht. Zum anderen hat er ausweislich des Sitzungsprotokolls unmittelbar vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung das Übergehen der Beweisanträge und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gerügt.
8.4 Repräsentationszweck führt zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs
BFH, Beschluss v. 15.12.2021, XI R 19/18
Von der Finanzverwaltung wird nicht beanstandet, wenn die Beteiligten bei der Zahlung platzierungsabhängiger Preisgelder für die Teilnahme an einem vor dem 1.7.2019 stattfindenden Wettbewerb (entgegen dem EuGH-Urteil Bastova) von einem steuerpflichtigen Entgelt ausgehen (BMF, Schreiben v. 27.5.2019, BStBl 2019 I S. 512, unter IV.). Für das vorliegende Verfahren ist dies ohne Bedeutung, da der BFH die EuGH-Rechtsprechung beachten muss (BFH, Urteil v. 30.8.2017, XI R 37/14, BStBl 2019 II S. 336, Rz. 26, und v. 2.8.2018, V R 21/16, BStBl 2019 II S. 339, Rz. 24; s. auch UStAE Abschn. 1.1 Abs. 24). Über die Frage, ob dem Rechnungsempfänger aus Vertrauensschutzgründen der Vorsteuerabzug zusteht, war im vorliegenden Revisionsverfahren nicht zu entscheiden.
Das FG hat seine Überzeugung, der Rennstall habe überwiegend der persönlichen Repräsentation des X gedient, ausführlich begründet. Die Würdigung lässt keinen Rechtsfehler oder Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze erkennen und ist daher für den BFH bindend (§ 118 Abs. 2 FGO). Dass auch eine andere Würdigung möglich gewesen wäre, ist unerheblich. Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt in solchen Fällen regelmäßig beim FG als Tatsacheninstanz. Hier liegt es an den Beteiligten, ihre Auffassung überzeugend darzulegen.
8.5 Steuersatz: Beigegebene Sachprämie bei Zeitschriftenabonnement
FG Hamburg, Urteil v. 19.1.2022, 6 K 16/20
8.6 Übersiedlung eines Fahrzeugs bei Wohnsitzverlegung: Wann Einfuhrabgaben anfallen
Sächsisches FG, Urteil v. 18.11.2021, 4 K 1401/18
Das Finanzgericht hält den hier vorliegenden Fall auch nicht mit dem Fall eines Diebstahls von Übersiedlungsgut und damit einhergehend einem fremdbestimmten, nämlich diebstahlbedingten Verlust der Verfügungsmacht über das Fahrzeug vergleichbar (FG Hamburg, Urteil v. 13.8.2002, IV 69/00).
Ebenso wenig überzeugte die Argumentation der Klägerin, dass der nämliche Pkw (also das Übersiedlungsgut) aufgrund des Unfalls gar nicht mehr vorhanden war. Nach Ansicht des Gerichts war er sehr wohl noch vorhanden, wenngleich er unfallbedingt erhebliche Schäden erlitten hatte und die an sich mögliche Reparatur aus wirtschaftlichen bzw. schadensrechtlichen Gründen keinen Sinn ergab. Ausweislich des vorliegenden Gutachtens befand sich das Fahrzeug nach dem Unfall offenkundig noch in fahrfähigem, wenn auch nicht verkehrssicherem Zustand.
8.7 Zum 10-Tages-Zeitraum bei Umsatzsteuerzahlung im Januar
BFH, Urteil v. 16.2.2022, X R 2/21
X berief sich mit der Revision auf das Urteil des FG Düsseldorf v. 9.12.2019, 3 K 2040/18 E (EFG 2020 S. 271, Rz. 23 ff.). Danach soll das Erfordernis der Fälligkeit innerhalb des 10-Tage-Zeitraums (wie nunmehr vom BFH vertreten) mit dem Gesetzeswortlaut unvereinbar sein. Gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf ist die Revision anhängig (Az. VIII R 1/20).
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