10.1 Arbeitgeberzuschuss zur Kantine: Vorsteuerabzug ja oder nein?
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.11.2019, 7 K 7184/17
Ein Revisionszulassungsgrund besteht nach Auffassung des FG nicht, da seine Entscheidung auf den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhe.
Der Begriff der Aufmerksamkeit in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG bezeichnet Zuwendungen, die nach ihrer Art und nach ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Dies trifft auf die den Arbeitnehmern zugewendete Möglichkeit, in der Betriebskantine verbilligt Speisen und Getränke zu erwerben, nicht zu, weil sie nach Art und Umfang nicht dem entspricht, was im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht wird.
10.2 Auch ein Taxifahrzeug kann privat genutzt werden
FG Hamburg, Urteil v. 11.12.2019, 2 K 10/19
Der Senat hat in dieser Sache keine Revision zugelassen, da keine Revisionsgründe vorliegen. Das Urteil zeigt, dass sich der Beweis des ersten Anscheins durchaus entkräften lässt, obwohl das "klassische" Merkmal Vergleichbarkeit nicht zutrifft.
10.3 Betreiben von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegt der Umsatzsteuer
BFH, Urteil v. 11.12.2019, XI R 13/18
A hatte noch eingewandt, es sei ihm nicht möglich, jedem einzelnen Spieler eine Rechnung auszustellen. Dass eine Rechnung nicht möglich ist, führt jedoch nicht im Umkehrschluss dazu, dass der Umsatz nicht der USt unterliegt. Der Besitz oder die Ausstellung einer Rechnung ist auch aus Sicht des EuGH kein wesentliches Merkmal der USt (EuGH, Urteil v. 26.6.1997, C-370/95, "Careda u. a.", HFR 1997 S. 781).
Im Übrigen hält der BFH eine erneute Vorlage von Rechtsfragen zur Umsatzbesteuerung von Glückspielen an den EuGH nach Art. 267 AEUV nicht für erforderlich.
Die Entscheidung des BFH ist für den Automatenbetreiber nicht nur nachteilig, da die Steuerpflicht den Vorsteuerabzug ermöglicht.
10.4 Insolvenzverfahren: Verwalter darf Gesellschaft nicht umfirmieren
BGH, Beschluss v. 26.11.2019, II ZR 21/17
Mit der Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass dem Insolvenzverwalter auch dann keine Befugnis zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte zukommt, wenn dadurch das Recht des Insolvenzverwalters zur Verwertung des Geschäftsbetriebs tangiert wird. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb zusammen mit dem Firmenwert veräußert. Denn in diesen Fällen geht das Recht zur Nutzung der bisherigen Firma auf den Erwerber über, so dass die Firma der insolventen Gesellschaft zu ändern ist.
Da der Insolvenzverwalter diesen Satzungsänderungsbeschluss nicht selbst herbeiführen kann, kann dies in Praxis zu Blockierungen durch die Gesellschafter führen. Sofern eine Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwalter und dem jeweiligen Organ – sei es Haupt- oder Gesellschafterversammlung – nicht gelingt, bleibt dem Insolvenzverwalter nur der Klageweg. Um als Erwerber von den Konsequenzen nicht betroffen zu sein, sollte daher der Insolvenzverwalter im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebs verpflichtet werden, die "alte Firma" nicht mehr im Rechtsverkehr zu verwenden.
10.5 Ordnungsgemäße Kassenführung: Mängel können zu Schätzung führen
FG Münster, Urteil v. 20.12.2019, 4 K 541/16 E,G,U,F
Die Entscheidung führt sehr gut vor Augen, was passieren kann, wenn die Buchführung nicht den gesetzlichen Vorgaben der §§ 140 ff. AO entspricht. Es kann zu einer Hinzuschätzung kommen. Ausgangspunkt für die Möglichkeit einer Schätzung ist aber immer, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Deshalb ist stets dafür Sorge zu tragen, dass diese den aktuellen Anforderungen des Gesetzes, der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung entspricht. So ist der Einsatz eines elektronischen Kassensystems, das eine so einfache Manipulation der Einträge ermöglicht, wie dies hier offenbar der Fall war, heute eigentlich nicht mehr vorstellbar. Zwar gilt nach wie vor, dass der Einsatz eines elektronischen Kassensystems nicht zwingend vorgeschrieben ist, wenn ein solches aber eingesetzt wird, muss es den Vorgaben entsprechen. Und wer ein solches System nicht einsetzt, der steht heutzutage zumindest in bestimmten Branchen – wie auch der Gastronomie – regelmäßig im Verdacht, etwas verheimlichen zu wollen. Ob dies richtig ist, sei einmal dahingestellt. Nur sollte man sich gerade dann um eine besondere Sorgfalt in den Aufzeichnungen bemühen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe für die Zulassung der Revision lagen nach Ansicht des FG nicht vor.
10.6 Rechtsanwalt als externer Datenschutzbeauftragter: Selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit?
BFH, Urteil v. 14.1.2020, VIII R 27/17
Aus dem Gebot der Gleichbehandlung folgt nicht die Gleichstellung der Tätigkeit des R mit dem Beruf des Rechtsanwalts bzw. mit einem anwaltsähnlichen Beruf. Denn der BFH sieht in dem Beruf des DSB einen eigenständigen, von der Anwaltstätigkeit abzugrenzenden Beruf, für den – anders als für den Anwaltsberuf – keine spezifische akademische Ausbildung erforderlich ist. Eine unterschiedliche Beurteilung eines verselbstständigten Berufs, der keine Ausbildung oder Zulassung voraussetzt, je nach Vorliegen einer freiberuflichen Qualifikation i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nicht gerechtfertigt.
10.7 Tod eines GbR-Gesellschafters: Wie kann das Grundbuch berichtigt werden?
OLG München, Beschluss v. 7.1.2020, 34 Wx 420/19
Die Entscheidung des OLG München ist zu begrüßen. Üblicherweise wird der Gesellschaftsvertrag einer G...