7.1 Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der vorbehaltenen Nutzung in die Gegenleistung
BFH, Urteil v. 5.12.2019, II R 37/18
Das FG ging davon aus, dass die auf die Gemeinde zukommenden Abbruchkosten den Wert des Grund und Bodens, der noch nutzbaren Gebäude sowie auch des Nutzungsrechts überstiegen. Somit könnte man meinen, das FG habe – den BFH bindend – tatsächlich den Wert des Nutzungsrechts in seine Ermittlung der Gegenleistung einbezogen. Der BFH legt dagegen den Kaufvertrag dahin aus, dass der Wert der Nutzung zusätzlich als Gegenleistung zu berücksichtigen ist. Der BFH sieht somit in der Vertragsauslegung des FG einen Rechtsfehler, sodass insoweit die Tatsachenbindung an die FG-Feststellungen entfällt.
7.2 Kfz-Steuer: Wann gibt es die Steuervergünstigung für Krankenbeförderung?
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.9.2019, 8 K 8023/18
Aus Sicht der Praxis ist die klarstellende Entscheidung zu begrüßen. Im vorliegenden Fall werden kranke Menschen in einem für solche besonders hergerichteten Fahrzeug zu durch ihre Krankheit begründeten Behandlungen gefahren und mithin "klassische" Krankenfahrten i. S. v. § 3 Nr. 5 KraftStG durchgeführt. Hier höhere Anforderungen an die fahrende/begleitenden Person oder das genutzte Fahrzeug zu stellen, würde zu einer vom ursprünglichen Gesetzgeber nicht gewollten Einschränkung der Norm führen.
7.3 Schenkung des biologischen Vaters: Welche Steuerklasse gilt?
BFH, Urteil v. 5.12.2019, II R 5/17
Der BFH verdeutlicht, dass allein der gesellschaftliche Wandel in der Stellung des Vaters keine Entscheidung gegen die gesetzliche Einordnung rechtfertigt. Aus der Gesetzesentwicklung zu § 1686a BGB ergibt sich, dass im Gesetzgebungsverfahren ein Einrücken des biologischen Vaters in die Stellung des rechtlichen Vaters abgelehnt wurde (Plenarprotokoll 17/237, 29843, 29845 f.). Die Beibehaltung der Regelungen in § 1592 BGB für die Steuerklasse war daher eine bewusst gesetzgeberische Entscheidung. Ob dem biologischen Vater – was in dem Urteil anklingt – ein höherer Stellenwert gebühren soll, ist eine rechtspolitische Frage, deren Entscheidung dem Gesetzgeber vorbehalten ist.
7.4 Verspätete Anzeige von Schenkungen: Ab wann werden Hinterziehungszinsen fällig?
BFH, Urteil v. 28.8.2019, II R 7/17
Der Zeitraum der Bearbeitung im Anschluss an die nach der Anzeige angeforderte Erklärung ist für den Beginn des Zinslaufs zu berücksichtigen. Allerdings darf nicht pauschal die durchschnittlich beim FA anfallende Bearbeitungszeit zugrunde gelegt werden. Abzustellen ist auf die Zeit, die für die Bearbeitung einer Steuererklärung in einem vergleichbaren Fall hätte aufgewendet werden müssen. Das erfordert zumindest überschlägig die Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads im konkreten Fall.