8.1 Anwaltshaftung: Keine Belehrung über Umfang einer Beurkundung
LG Bremen, Urteil v. 25.2.2022, 4 O 2013/20
8.2 Erbringt ein Verfahrenspfleger umsatzsteuerfreie Leistungen?
BFH, Urteil v. 25.11.2021, V R 14/19
Der BFH weist darauf hin, dass die Begriffe "Sozialfürsorge" und "soziale Sicherheit" in Art. 132 Abs. 1 Buchst. MwStSystRL weder in der MwStSystRL noch vom EuGH definiert werden. Der BFH leitet jedoch aus der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ab, dass die Steuerbefreiung stets Leistungen an hilfsbedürftige Personen betrifft, und zwar an körperlich oder wirtschaftlich Hilfsbedürftige (EuGH "Kügler" v. 10.9.2002, C-141/00, EU:C:2002:473), an Kinder (EuGH "Kinderopvang Enschede" v. 9.2.2006, C-415/04, EU:C:2006:95) oder an Senioren in einer Einrichtung für betreutes Wohnen (EuGH "Les Jardins de Jouvence" v. 21.1.2016, C-335/14, EU:C:2016:36). Eine abschließende Konkretisierung ist mit dieser Aufzählung jedoch nicht verbunden. Darüber hinaus müssen die erbrachten Dienstleistungen jedenfalls für die unter die Sozialfürsorge und die soziale Sicherheit fallenden Umsätze unerlässlich sein.
8.3 Luxuswagen im Betriebsvermögen können nach der 1 %-Regelung zu besteuern sein
FG München, Urteil v. 9.3.2021, 6 K 2915/17
Aberkannt wurden vom FG ferner die Kosten für eine Reise nach Dubai und Abu Dhabi, da die beruflichen Veranlassungsbeiträge nach Gerichtsmeinung von untergeordneter Bedeutung waren. Den Rotstift setzte das Gericht zudem bei Aufwendungen für hochwertige Alkoholika an, die im Sachverständigenbüro auf dem Konto "Bewirtung Büro" verbucht worden waren. Die Revision wurde vom FG zugelassen und ist anhängig, Az. beim BFH VIII R 12/21.
8.4 Unterbricht eine BZSt-Online-Anfrage die Zahlungsverjährung?
BFH, Beschluss v. 21.12.2021, VII R 21/19
Zuständigkeitsmängel hindern die Unterbrechungswirkung der Ermittlungsmaßnahmen nicht (vergleichbar mit Zuständigkeitsmängeln beim Erlass eines Verwaltungsakts, § 127 AO). Die Unterbrechungshandlung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO stellt einen Realakt dar. Ob das Finanzamt für die Maßnahme örtlich zuständig war, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit für die Verjährungsunterbrechung (BFH v. 13.8.1981, IV R 72/77, BStBl II 1981, 787). Denn es ist gerade bei unbekanntem Wohnsitz oder Aufenthalt nicht möglich, das zuständige Finanzamt vorab zu ermitteln.
Dass ein Finanzamt hier nicht willkürlich tätig wird und nicht irgendein beliebiges FA die Verjährung unterbrechen kann, wird durch das weitere Tatbestandsmerkmal erreicht, dass die Maßnahme auf die Realisierung eines konkreten Anspruchs, dessen Verjährung unterbrochen werden soll, gerichtet sein muss. Der BFH widerspricht damit einer (nicht unwichtigen) Auffassung im Schrifttum, dass die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wird, wenn das FA für die Unterbrechungshandlung örtlich unzuständig ist (Heuermann, HHSp, § 231 AO Rz 7).
8.5 Unterliegen Geldspielautomatenumsätze der Umsatzsteuer?
FG Münster, Beschluss v. 27.12.2021, 5 V 2705/21 U
In vergleichbaren Fällen sollte jeweils Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Insoweit bestehen im Hinblick auf den erfolgten Beschluss des FG realistische Erfolgsaussichten.