1 Arbeitsrecht
1.1 An- und Abfahrt zum Kunden im Außendienst ist Arbeitszeit
BAG, Urteil v. 18.3.2020, 5 AZR 36/19; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2018, 10 Sa 96/18
Das BAG wies darauf hin, dass die Tarifsperre auch nicht wegen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aufgehoben sei. Aufgrund der Bindung des Arbeitgebers an die fachlich einschlägigen Tarifverträge des Groß- und Außenhandels Niedersachsen, welche die Vergütung für geleistete Arbeit auch in Bezug auf Fahrtzeiten der Außendienstmitarbeiter abschließend regeln, bestehe schon insoweit kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Das BAG kam deswegen zu dem Ergebnis, dass der Außendienstmitarbeiter vom Arbeitgeber die Vergütung der umstrittenen Fahrtzeiten verlangen kann, soweit die vertraglich geschuldete regelmäßige Arbeitszeit überschritten wurde. Ob dies der Fall ist, konnte das BAG nicht abschließend entscheiden und entschied die Sache zurück an das Landesarbeitsgericht.
1.2 Arbeitgeber darf nicht das Erlernen eines neuen Berufs anordnen
OVG Sachsen, Beschluss v. 30.1.2020, 2 B 311/19
1.3 Gesetzliche Unfallversicherung: Warum die Teilnahme am Firmenlauf nicht versichert ist
SG Dortmund, Urteil v. 4.2.2020, S 17 U 237/18
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nur wenn es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Entschädigungsleistungen wie ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder eine Umschulung. Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nicht zu einem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach dem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Dortmund liegt jedenfalls dann kein Arbeitsunfall vor, wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf verletzt, der für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen ausgerichtet wird.
1.4 Wann die Bundeswehr die Rückzahlung von Ausbildungskosten verlangen darf
BVerwG, Urteil v. 12.3.2020, 2 C 37.18 und BVerwG, Urteil v. 12.3.2020, 2 C 38.18
Die einschlägigen Vorschriften des Soldatengesetzes (SG) in der in diesem Fall maßgeblichen Fassung des Jahres 1995 lauten:
§ 49 Abs. 4 SG 1995 (Auszug)
(4) Ein Berufssoldat, der vor Ablauf der in § 46 Abs. 3 Satz 1 genannten Dienstzeit auf seinen Antrag entlassen wird, muß die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. […] Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
§ 46 Abs. 3 SG 1995
(3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren.
2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
2.1 Anschaffungskosten bei Hingabe einer Darlehensforderung gegen eine typisch stille Beteiligung
BFH, Urteil v. 28.11.2019, IV R 54/16
Bei der Einlage einer gegen den Inhaber gerichteten Darlehensforderung in eine stille Gesellschaft geht diese Forderung in das Vermögen des Inhabers über. Denn es gibt kein gemeinschaftliches Gesellschaftsvermögen der stillen Gesellschaft (BFH, Urteil v. 27.3.2012, I R 62/08, BStBl 2012 II S. 745). Die Forderung ist damit nicht mehr existent, da sich Forderung und Schuld in einer Person vereinen (sog. Konfusion). Bei der Abtretung der Forderung zur Erbringung der Einlage handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang, bei dem die Forderung für die stille Beteiligung hingegeben wird.
2.2 Gewerbesteuerliche Kürzung: Steht Ablösungszahlung des Mieters entgegen?
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 5.11.2019, 6 K 6170/18
Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Soweit das Finanzamt diese nutzt, wird der BFH erstmals darüber befinden können, ob Erträge aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags schädlich sind.
3 Kapitalanlage & Versicherung
3.1 Wechselkursschwankungen: Auswirkung auf die Ermittlung von Erträgen?
FG Köln, Urteil v. 27.3.2019, 3 K 769/16
Das letzte Wort liegt in diesem Verfahren nun beim BFH, Az. IX R 20/19.
3.2 Zinsanteil aus einer verrenteten Kaufpreiszahlung: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Gewerbebetrieb?
BFH, Urteil v. 5.11.2019, X R 12/17
Da die Kaufpreisforderung im Betriebsvermögen verblieben ist, ist das BFH-Urteil v. 18.11.2014, IX R 4/14 (BStBl 2015 II S. 526) zur vergleichbaren Fragestellung bei einer Veräußerung gem. § 17 EStG nicht einschlägig. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG betrifft nur die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die sich im Privatvermögen des Veräußerers befinden.
Bei der Sofortbesteuerung werden sämtliche stillen Reserven der Besteuerung unterworfen. Bei der Zuflussbesteuerung werden die stillen Reserven dagegen im Veräußerungszeitpunkt nicht aufgedeckt, sondern ratierlich erst mit Überschreiten des Kapitalkontos. Daraus folgt zwangsläufig, dass die die stillen Reserven umfassende Kaufpreisforderung weiterhin Betriebsvermögen bleiben muss. Der Zinsanteil kann daher nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
4 Land- und Forstwirtschaft
4.1 Verpachtungsbetrieb: Folgen einer fehlenden Zuordnung zum Betriebsvermögen
BFH, Urteil v. 19.12.2019, VI R 53/16
Nach der Auffassung des Finanzamts könnte der Inhaber eines Verpachtungsbetriebs ein an einen Dritten verpachtetes Grundstück, auch wenn er dieses nicht zum Einsatz im Pachtbetrieb vorgesehen hat, nicht im Privatvermögen erwerben, obwohl diese Möglichkeit dem Inhaber eines aktiv bewirtschafteten Betriebs zustände. Da der Verpachtungsbetrieb indes lediglich eine Unterbrechung des zuvor aktiv bewirtschafteten Betrieb...