1 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
1.1 Zeitwertkonto eines Geschäftsführers: Einzahlungen sind nicht immer verdeckte Gewinnausschüttungen
Hessisches FG, Urteil v. 29.9.2021, 4 K 1476/20
Das Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az beim BFH I B 87/21. Der BFH kann damit überprüfen, ob die vom FG gesehenen Gründe für ein Abweichen von der Entscheidung des BFH, Urteil v. 11.11.2015, I R 26/15, BStBl 2016 II S. 489, berechtigt sind.
2 Land- und Forstwirtschaft
2.1 Zur Anerkennung der Versorgungszahlungen im Rahmen des Altenteils nach der Höfeordnung
BFH, Urteil v. 16.6.2021, X R 4/20
Der BFH stellt klar, dass die Entscheidung nicht bedeutet, die Höhe der nach der HO - RhPf zu beanspruchenden Leistungen könne beliebig gestaltet werden. Vielmehr muss eine die Höhe des Altenteils konkretisierende Vereinbarung für den Sonderausgabenabzug den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen.
Falls Leistungen in einer Höhe beabsichtigt sind, die sich nicht aus § 23 HO - RhPf ableiten lassen, müssen diese bereits im Übergabevertrag oder in der letztwilligen Verfügung geregelt werden.
3 Lohn und Gehalt
3.1 Zusammengeballte Überstundenvergütungen: Gilt die Fünftel-Regelung?
BFH, Urteil v. 2.12.2021, VI R 23/19
Die Entscheidung bestätigt die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze. Anders als bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit muss es sich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nicht um eine abgrenzbare Sondertätigkeit handeln. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit selbst von der regelmäßigen Erwerbstätigkeit abgrenzbar ist oder die in mehreren Veranlagungszeiträumen erdiente Vergütung auf einem besonderen Rechtsgrund beruht, der diese von den laufenden Einkünften unterscheidbar macht. Dementsprechend ist beim Arbeitnehmer jede Vergütung für eine Tätigkeit, die sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst, atypisch zusammengeballt und damit "außerordentlich" i. S. d. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Tarifermäßigung gilt nicht nur für die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch von variablen Lohnbestandteilen.
4 Private Immobilienbesitzer
4.1 Ist der Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses steuerpflichtig?
BFH, Urteil v. 26.10.2021, IX R 5/21
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Denn eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" setzt weder die Nutzung als Hauptwohnung voraus, noch muss sich dort der Schwerpunkt der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse befinden. Ein Steuerpflichtiger kann deshalb mehrere Gebäude gleichzeitig zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Erfasst sind daher auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden. Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält.
4.2 Maklerprovision: Wenn die Widerrufsbelehrung im Spam-Ordner landet
OLG Schleswig, Urteil v. 7.6.2021, 16 U 139/20
Die ordnungsgemäße Belehrung eines Maklerkunden über sein Widerrufsrecht erfordert, dass diese dem Verbraucher oder der Verbraucherin auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde. Dafür kann sie dem Verbraucher auch automatisch per E-Mail als Anhang übermittelt werden. Sie gilt auch als zugegangen, wenn sie versehentlich in den Spam-Ordner geraten ist und sofort gelöscht wurde.
Aus der Entscheidung ist erkennbar, dass es als Makler wichtig ist, nachweisen zu können, dass die Belehrung und das Musterwiderrufsformular als Anhang zu einer E-Mail an den Kunden übersandt wurden. Im vorliegenden Fall geschah dies über ein spezielles Programm und konnte im Prozess durch einen Zeugen nachgewiesen werden. Der Zeuge konnte bestätigen, dass die Anhänge von der Klägerin konfiguriert wurden und auch nicht manipulierbar seien.
4.3 Parken in der Feuerwehrzufahrt kann nicht erlaubt werden
BGH, Urteil v. 28.1.2022, V ZR 106/21
Die Wohnungseigentümerin konnte ihren Unterlassungsanspruch selbst geltend machen, weil sie die Klage vor der WEG-Reform eingereicht hat. Nach der alten Rechtslage konnten einzelne Eigentümer Ansprüche wegen der Beeinträchtigung von gemeinschaftlichem Eigentum selbst durchsetzen (geborene Ausübungsbefugnis), solange nicht die GdWE die Durchsetzung der Ansprüche wirksam an sich gezogen hat (gekorene Ausübungsbefugnis). Letzteres war hier nicht der Fall. Die nach dem alten Recht bestehende Befugnis einzelner Eigentümer bleibt in laufenden Prozessen auch nach der WEG-Reform bestehen, solange die Gemeinschaft keinen anderen Willen äußert.
4.4 Ladekabel eines Elektroautos darf Fußgänger nicht behindern
VG Frankfurt a.M., Urteil v. 24.2.2022, 12 K 540/21
5 Sonstige Steuern
5.1 Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Kein Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG
FG Münster, Urteil v. 24.11.2021, 3 K 2174/19 Erb
Das Finanzgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Vor dem BFH ist die Revision unter dem Az. II R 49/21 anhängig.
5.2 Wenn ein Inländer nach italienischem Recht erbt
BFH, Urteil v. 17.11.2021, II R 39/19
Im Streitfall spielt eine Besonderheit des italienischen Erbrechts eine Rolle. Während nach dem BGB der Erbe unmittelbar nach dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsstellung eintritt (§ 1922 Abs. 1 BGB), wirkt nach italienischem Recht die Annahme der Erbschaft konstitutiv. Die Rechtsstellung als Erbe tritt erst mit der Annahme der Erbschaft ein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht ein "Schwebezustand", für den der Nachlass ohne Rechtsträger ist. Die Annahme der Erbschaft wi...