1 Arbeitsrecht
1.1 Rentner dürfen bei Wiedereinstellung gegenüber jüngeren Bewerbern benachteiligt werden
BAG, Urteil v. 25.4.2024, 8 AZR 140/23
2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
2.1 Beteiligung an GmbH: Verluste auch bei Einnahmen-Überschussrechnung abziehbar
BFH, Urteil v. 31.1.2024, X R 11/22
Einen Verlust aus der Auflösung der GmbH nach § 17 Abs. 4 EStG konnte der Kläger im Urteilfall nicht geltend machen, weil seine Beteiligung nicht zum Privatvermögen gehörte. Die Sache war nach Ansicht des BFH aber noch nicht spruchreif; denn der Kläger hatte in den Streitjahren 2012 und 2013 möglicherweise noch weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der GmbH-Beteiligung getragen, die ggf. als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. So enthielt eine im Jahr 2019 an das FG übersandten Aufstellung jedenfalls Zahlungen i. H. v. insgesamt 5.020 EUR, die auf das im Streitjahr 2013 entfallen würden. Ggf. seien diese Zahlungen nach den dargelegten Rechtsgrundsätzen als Betriebsausgaben der Streitjahre zu berücksichtigen. Das FG habe hierzu bisher keine Feststellungen getroffen. Es erhalte daher Gelegenheit, dies in einem dritten Rechtsgang nachzuholen.
2.2 GbR-Eintragung ins Gesellschaftsregister: Gesellschaftszweck muss nicht angegeben werden
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.8.2024, 14 W 52/24
2.3 GmbH veräußert Geschäftszweig: Was passiert mit den Gewerbeverlusten?
BFH, Urteil v. 25.4.2024, III R 30/21
Für die Sichtweise des BFH spricht der seit längerem als Argument für die dauerhafte Unternehmensidentität einer Kapitalgesellschaft angeführte Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewerbebetriebs. Anders als bei einer Personengesellschaft kommt es danach bei einer Kapitalgesellschaft für die Nutzung ihres Gewerbeverlusts nicht auf die Unternehmensidentität an, weil diese unabhängig von der Art ihrer gewerblichen Tätigkeit erhalten bleibt.
Der seit dem Jahr 1986 in der Rechtsprechung des BFH gefestigte Grundsatz, dass die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft ihre Unternehmensidentität nicht berührt, bedürfte einer normativen Einschränkung, um zu der vom FA vertretenen "Auslegung" des § 10a GewStG im Anwachsungsfall zu gelangen. Einer näheren gesetzlichen Ausgestaltung bedürfte es hierbei nicht nur in materiellrechtlicher, sondern auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Ein im Bescheid einheitlich festgestellter Gewerbeverlust lässt nämlich nicht erkennen, aus welchen einzelnen ursprünglichen Bestandteilen er sich zusammensetzt. Ebenso wenig ist gesetzlich geregelt, nach welchen Kriterien und insbesondere in welcher Reihenfolge die Verwendung des festgestellten Gewerbeverlusts zu erfolgen hat. Dass es gesetzliche Bestimmungen zu einem "fortführungsgebundenen" Verlustvortrag im derzeit geltenden Recht gibt und wie diese aussehen können, belegen die nach dem Streitjahr eingeführten Regelungen des § 8d KStG und des § 10a Satz 10 ff. GewStG.
3 Kapitalanlage & Versicherung
3.1 Versicherungsbedingungen: Ausschlussklauseln müssen verständlich sein
BGH, Urteil v. 10.7.2024, IV, ZR 129/13
4 Lohn und Gehalt
4.1 Im Ausland tätiger Priester: Dienstbezüge sind steuerpflichtig
BFH, Urteil v. 11.7.2024, VI R 35/21
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG sind inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), die aus inländischen öffentlichen Kassen einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden, ohne dass ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss.
Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, entscheidet die Finanzbehörde nach § 218 Abs. 2 AO durch Abrechnungsbescheid. Das gilt insbesondere auch für Streitigkeiten über das Bestehen eines Erstattungsanspruchs, der nach § 37 Abs. 1 AO einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis darstellt.
5 Private Immobilienbesitzer
5.1 Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt auch für Käufer der Wohnung
LG Berlin II, Urteil v. 16.5.2024, 64 S 198/22
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs im Mietverhältnis sowohl zeitlich begrenzt als auch zeitlich unbegrenzt vertraglich ausgeschlossen werden kann, allerdings zwingend in Schriftform (BGH, Urteil v. 4.4.2007, VIII ZR 223/06). Das Schriftstück muss eindeutig als Ergänzung eines konkreten Mietvertrags bezeichnet oder mit diesem in einer Urkunde verbunden sein (BGH, Urteil v. 15.11.2006, XII ZR 92/04). Im Hinblick auf mögliche Probleme bei der Inhaltskontrolle von AGB (Stichwort: Abweichung vom gesetzlichen Regelfall) sollte ein solcher Ausschluss grundsätzlich im Wege einer Individualvereinbarung und nicht in einem vielfach verwendeten Vertragsvordruck erfolgen.
5.2 Bei Schenkung von Miteigentum an Gebäuden: Finanzierungsdarlehen mit übertragen
Niedersächsisches FG, Urteil v. 13.12.2023, 3 K 162/23
Das FG ließ allerdings die Revision im Hinblick auf die Frage zu, ob es sachlich gerechtfertigt ist, den Sachverhalt im Urteilsfall anders zu behandeln als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das Revisionsverfahren wird beim BFH geführt (Az. beim BFH IX R 2/24).
5.3 Wohnungseigentum: Verwaltervertrag hat keine Schutzwirkung für Eigentümer mehr
BGH, Urteil v. 5.7.2024, V ZR 34/24
Vor der WEG-Reform oblag die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern, dem Verwalter und im Falle der Bestellung eines Verwaltungsbeirats auch diesem (§ 20 Abs. 1 WEG a. F.), nicht jedoch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die GdWE war lediglich ein Mittel, die Verwaltung nach außen durchzusetzen. Dies führte dazu, dass zwar sowohl der Verwalter als auch sonstige Dritte (Handwerker, Architekten etc.) mit der GdW...