1 Privat: Arbeitnehmende
1.1 Erste Tätigkeitsstätte: Was gilt bei einem an seiner Ausbildungsstätte eingesetzten Beamten?
FG Münster, Urteil v. 2.9.2024, 15 K 698/22 E
Das Gericht ließ die Revision zum BFH zu.
2 Privat: Immobilien
2.1 Mieterhöhung unwirksam bei zu kleiner Schrift
LG Darmstadt, Urteil v. 28.5.2024, 8 S 7/23
Der Gesetzgeber hat keine Vorgabe dazu gemacht, welche Schriftgröße der Vermieter einhalten muss, damit das Mieterhöhungsverlangen wegen einer Modernisierung formell wirksam ist.
Insoweit ist von Bedeutung, dass sich das LG Darmstadt mit überzeugender Begründung mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat. Es verweist darauf, dass der BGH mit Urteil vom 3.2.1986, II ZR 201/85 klargestellt hat, dass AGB kein Vertragsbestandteil werden, wenn sie wegen ihres Schriftbildes nur mit Mühe zu entziffern sind. Das Gleiche gilt für den Verweis auf einschlägige UWG-Rechtsprechung zu der Frage, welche Schriftgröße Werbung mit Testergebnissen haben muss. Hier haben etwa das OLG Celle (Urteil v. 24.2.2011, 13 U 172/10), das KG (Beschluss v. 11.2.2011,5 W 17/11) sowie das LG Köln (Urteil v. 29.10.2019, 33 O 55/19), entschieden, dass die Schriftgröße im Mieterhöhungsverlangen normalerweise mindestens 6 Punkte betragen muss. Etwas anderes komme bei "ausgleichenden optischen Effekten" in Betracht. Die Anlehnung an diese Rechtsprechung ist nachvollziehbar. Abzuwarten bleibt für Mieter, ob dem andere Gerichte im Bereich des Mietrechts folgen werden.
Vermieter sollten sich bei Mieterhöhungsschreiben auch hinsichtlich der Anlagen an diese Mindestanforderungen halten. Andernfalls riskieren sie, dass Gerichte ihr Mieterhöhungsverlangen aus formellen Gründen für unwirksam erklären. Optimal wäre eine größere Schrift von mindestens 10 pt, da selbst eine Schriftgröße von 6 pt von vielen Menschen nicht gelesen werden kann. Dies gilt insbesondere für sehbehinderte Menschen. Das LG Darmstadt hat die Revision zum BGH nicht zugelassen und dies damit begründet, dass es sich um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt. Gegen das Urteil des LG Darmstadt ist kein Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig. Von daher ist sie vermutlich rechtskräftig.
3 Unternehmen: Allgemein
3.1 E-Mail: Als Nachweis für Empfang zählt nur die Lesebestätigung
OLG Hamm, Beschluss v. 10.8.2023, 26 W 13/23
Das OLG Hamm folgt mit seinem Beschluss ähnlichen Urteilen anderer Gerichte, die in Zusammenhang mit der E-Mail-Kommunikation gesprochen wurden. Der Zugang einer E-Mail kann demnach nur dann als gerichtsfest gesichert angesehen werden, wenn der Empfänger nach allgemeinen Umständen von dieser Kenntnis erlangen kann. Technische Umstände können dies verhindern. Genau wie bei der Briefpost darf das Risiko der ausbleibenden Zustellung nicht auf den Empfänger übertragen werden, da der Absender die Art der Übermittlung wählt und daher auch das Zustellungsrisiko trägt. Der Absender aber kann das Zustellungsrisiko mit einer Lesebestätigung minimieren.
3.2 Ist eine Geschäftsveräußerung vor Beginn der Geschäftstätigkeit möglich?
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.3.2024, 7 K 7083/23
In der Praxis ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Vertragsabschluss oftmals nicht eindeutig, weshalb im Kaufvertrag möglichst immer auch "hilfsweise" zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden sollte. Faktisch werden dann quasi zwei Vorgänge im Kaufvertrag geregelt, einmal die Rechtsfolgen einer Geschäftsveräußerung, die sich freilich bereits aus dem Gesetz ergeben und zum anderen die Ausübung der Option.
Die vorsorgliche bzw. "hilfsweise" (unbedingte) Option ist insbesondere dann anzuraten, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre stattliche Vorsteuerbeträge betreffend das Verkaufsobjekt geltend gemacht hat. Die Ausübung der Option wird voraussetzen, dass der Erwerber selbst aufgrund seiner beabsichtigten Tätigkeit von seiner Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeht. Wird durch den Erwerber nur ein steuerfreier Verkauf akzeptiert, sollten sich die dadurch beim Veräußerer ausgelösten § 15a-Korrekturen – wenn nicht unstreitig von einer Geschäftsveräußerung auszugehen ist – möglichst im Kaufpreis wiederfinden.
Die für die Annahme einer Geschäftsveräußerung erforderliche Voraussetzung, dass der Erwerber die Tätigkeit des Veräußerers (annähernd) fortführt, könnte bereits im Kaufvertrag untermauert werden, entweder durch entsprechende Absichtserklärungen oder im Idealfall durch Eintritt in bestehende Verträge.
3.3 Klage: Der Kläger muss deutlich sagen, was er will
Sächsisches FG, Urteil v. 17.7.2024, 8 K 416/21
3.4 Mängel in der Buchführung: Finanzamt darf Einnahmen schätzen
FG Düsseldorf, Urteil v. 11.6.2024, 11 K 2308/19 U;
Die Entscheidung zeigt die Schwierigkeiten auf, die das Finanzamt bei der Prüfung von kleinen Unternehmen bestimmter Branchen oftmals hat. Die Buchführung dieser Unternehmen ist – aus welchen Gründen auch immer – nicht ordnungsgemäß. Hat ein solches Unternehmen das "Pech", von einer Betriebsprüfung "betroffen" zu sein, kommt oft das böse Erwachen. Das Finanzamt schätzt aufgrund von Mängeln in der Buchführung Umsätze hinzu. Dabei hat das Finanzamt die Schätzungsmethode anzuwenden, die zu dem wahrscheinlichsten Ergebnis führt.
Regelmäßig wird das Finanzamt hierbei einen inneren Betriebsvergleich durchführen, also bestimmte Umsätze oder Umsatzgruppen nachkalkulieren oder einen äußeren Betriebsvergleich anwenden. Dies geschieht, indem eine Anwendung der regelmäßig veröffentlichten Richtsatzsammlunge...