Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden
1. |
zur Niederschrift eines Notars, |
2. |
durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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