Schrifttum
Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126;
Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160;
Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236;
Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526;
Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an ausländische Finanzbehörden, DStR 1992, 528;
Kerwat, Das EG-Amtshilfegesetz und der Europäische Binnenmarkt, DStZ 1992, 729;
Storck, Spontanauskünfte durch die Finanzverwaltung, DB 1994, 1321;
Weerth, Zur Zulässigkeit von Spontanauskünften in der Europäischen Union – Zugleich eine Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 13.04.2000 C-420/98 W. N./Staatssecretaris van Financien, IStR 2000, 334, IStR 2000, 462–463;
Spatscheck/Alvermann, Steuerfahndung ohne Grenzen?, IStR 2001, 33–39;
Klawikowski/Leitmeier/Zühlke, Umsatzsteuerkarussellgeschäfte – Nationale Ohnmacht – internationaler Umsatzsteuerbetrug?, StBp 2002, 121–134;
Uhländer, Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten, AO-StB 2002, 18–21;
Hagen, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der Steuerpflichtigen bei Sachverhalten mit Auslandsbezug und Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung, StBp 2005, 33;
Pelz, "Grenzenlose" Spontanauskünfte – eine Gefahr für international tätige Unternehmen, RIW 2007, 457;
Seer, Steuerverfahrensrechtliche Bewältigung gemeinschaftsrechtlicher Sachverhalte, FS Schaumburg, 2009, 151;
Worgalla/Söffing, Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, FR 2009, 545;
Seer/Gabert, Der internationale Auskunftsverkehr in Steuersachen, StuW 2010, 3;
Wagner, Möglichkeiten und Schranken bei der Fertigung von Kontrollmitteilungen anlässlich von Außenprüfungen von Kreditinstituten, DStZ 2010, 69;
Obenhaus, Die Novelle der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch das JStG 2013, Stbg 2012, 391;
Stahl, Internationale Rechts- und Amtshilfe im Steuer- und Steuerstrafrecht, KÖSDI 2014, 18687;
Beckmann, Gemeinsame Betriebsprüfung durch deutsche und ausländische Finanzverwaltungen, StBp 2014, 66;
Kahlenberg/Schade, Automatischer Informationsaustausch für Tax Rulings und Verrechnungspreisvereinbarungen, StuB 2015, 708;
Riegel/Walke, Informationsaustausch nach § 117 AO zur bloßen Analyse von Unternehmensstrukturen?, BB 2015, 1814;
Riegel/Walke, Wann verletzt der zwischenstaatliche Informationsaustausch das Steuergeheimnis – Anmerkungen zum Beschluss des FG Köln vom 7.9.2015, BB 2015, 2719;
Grotherr, Argumente des Rechtsschutzes beim grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr, ISR 2105, 193 u. 297;
Seer/Wilms, Der automatische Informationsaustausch als neuer OECD-Standard zur steuerlichen Erfassung des Finanzkapitals im Spannungsverhältnis zu Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung, StuW 2015, 118;
Eimler, Grenzüberschreitende Betriebsprüfungen, StBJB 2015/2016, 533;
Czakert, Neue Entwicklungen bei der steuerlichen Amtshilfe, ifst-Schrift Nr. 514 (2017);
Franz, Zum Rechtsschutz beim Informationsaustausch auf Ersuchen und zur Prüfung der steuerlichen Erheblichkeit verlangter Informationen, IStR 2017, 273;
Kraft/Ditz/Heider, Internationaler Informationsaustausch, DB 2017, 2243.
A. Allgemeines
Tz. 1
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnutzung der den innerstaatlichen Behörden gezogenen Ermittlungs- und Handlungsgrenzen (Unzulässigkeit von unmittelbaren Ermittlungsmaßnahmen auf fremdem Hoheitsgebiet) unter erheblicher persönlicher Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit vorgenommen werden, Hilfe zu leisten. Zu diesem Zwecke sind mit zahlreichen Ländern in die mit ihnen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Vereinbarungen über Auskunftsaustausch aufgenommen worden. In der Regel umfasst der Auskunftsaustausch aufgrund von DBA die unter die DBA fallenden Steuern, also die Ertragsteuern (ESt, KSt und ggf. GewSt), nur ausnahmsweise auch andere Steuerarten. Innerhalb der EU ist der Auskunftsaustausch darüber hinaus in verschiedenster Weise geregelt. Von besonderer Bedeutung ist die Amtshilfe auf der Grundlage der EG-Amtshilferichtlinie, die wiederholt ergänzt und erweitert wurde, durch das EU-Amtshilfegesetz – EUAHiG – und das FinanzkonteninformationsaustauschG – FKAustG (s. Rz. 7 ff.). Auch für die Zukunft sind weitere Ergänzungen zu erwarten. Für die Umsatzsteuer gilt die VO 904/2010 vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. EU Nr. L 268, 1; s. auch www.bzst.de). Die grenzüberschreitende Beitreibung (Vollstreckung) von Forderungen des Fiskus ist im EU-Beitreibungsgesetz normiert. Im Zollbereich findet die VO über gegenseitige Amtshilfe und das sog. Neapel-II-Übereinkommen Anwendung. ...