Leitungspersonen einer Berufsausübungsgesellschaft sind
1. |
die Mitglieder eines vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person, |
2. |
die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft, |
3. |
die Generalbevollmächtigten, |
4. |
die Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, soweit sie eine leitende Stellung innehaben, sowie |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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