Dies gilt gerade für das anwaltliche Gesellschaftsrecht – also die Regelungen dazu, in welchen (Rechts-)Formen und mit wem sich Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zur Berufsausübung zusammenschließen dürfen. Der Gesetzgeber hatte diesen Handlungsbedarf erkannt und eine umfassende Modernisierung des Berufsrechts für (Patent-)Anwälte und Steuerberater angestoßen. Am 7.7.2021 wurde das "Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" erlassen; am 12.7.2021 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit gelten ab dem 1.8.2022 umfassende Neuregelungen für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater. Besonders umfassend sind die neuen Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften, in denen die Zusammenarbeit verschiedener (freier) Berufsgruppen zukünftig weitreichender möglich sein wird als bisher, in Bezug auf die klarer gefassten Regelungen zu anwaltlichen Interessenkollisionen sowie zu berufsrechtlichen Verfahren und für Syndikusanwälte.