Krümelmonster mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt


Krümelmonster mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt

Auf einer Autobahn in NRW wurde kürzlich das Krümelmonster beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Das verhängte Bußgeld in Höhe von 40 Euro hat es anstandslos bezahlt.

Kuriose Fotos von Anlagen zur Überwachung der Geschwindigkeit von Kfz bekommen die Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldbehörden immer mal wieder zu Gesicht. Grimassen schneidende Fahrer oder solche mit einer – nach deren Auffassung – besonders originellen Kopfbedeckung kommen häufiger vor. Ein besonders kurioser Anblick bot sich der zuständigen Bußgeldbehörde kürzlich nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 45.

Krümelmonster als Fahrer identifiziert

Die Mitarbeiter der zuständigen Behörde in NRW staunten nicht schlecht, als sie die von einer Blitzeranlage erstellten Fotos überprüften. Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät hatte auf der A 45 zwischen den Städten Dortmund und Hagen ein Fahrzeug mit einer gemessenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 11 km/h geblitzt. Als Fahrer war auf dem Foto das Krümelmonster zu sehen.

Blitzerfoto brachte die Behördenmitarbeiter zum Grinsen

Der Fahrer oder die Fahrerin hatten sich diesen Gag offenbar in der Absicht ausgedacht, auf diese Weise ein besonders originelles Blitzerfoto zu erhalten. Eine gewisse Originalität ist dem Blitzerfoto mit dem blauen Wuselmonster aus der Sesamstraße auch nicht abzusprechen. Die zuständigen Beamten fanden es nach kurzem Befremden dann doch witzig und konnten sich ein Lächeln nicht verkneifen.

Der wirkliche Fahrer wurde nicht ermittelt

Die Polizeibehörde übersandte dem Halter des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid über 40 Euro, sowie einen Fragebogen zur Person des Fahrers für den Fall, dass der Halter nicht selbst gefahren sein sollte. Den Fragebogen erhielt die Behörde nicht zurück, jedoch zahlte das „Krümelmonster“ anstandslos das festgesetzte Bußgeld.

Bußgeld in Geld und nicht in Keksen gezahlt

Wer sich unter der Maske versteckt hat, wird wohl nicht mehr aufgeklärt werden. Der Halter des Fahrzeugs, ein 57-jähriger Mann aus Hagen, hat sich auch später zum Sachverhalt nicht weiter geäußert. Die Befürchtung, dass die Geldbuße möglicherweise in Form von Keksen gezahlt werden könnte, hat sich nicht bestätigt. Die Geldbuße wurde in echter Währung überwiesen.

Warnung an potenzielle Nachahmer

Eine weitere Aufklärung hält die zuständige Behörde für nicht erforderlich. Die Polizei warnt aber vor einer Nachahmung. Zum einen könne in einem solchen Fall das Bußgeld wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung auch höher ausfallen, zum anderen werde das Sichtfeld des Fahrers durch eine solche Maskierung regelmäßig erheblich eingeschränkt. Eine solche Maskierung habe auch das Potenzial, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Krümelmonster war pflichtbewusst

Ein Sprecher der Dortmunder Polizei erklärte, man wolle die Angelegenheit nicht überbewerten. Für die Behörde sei der Fall erledigt. Das Krümelmonster habe sich durch die Zahlung der Geldbuße am Ende ja pflicht- und schuldbewusst gezeigt.

Hintergrund:

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf gemäß § 23 Abs. 4 StVO sein Gesicht nicht so verhüllen oder bedecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Eine Maskierung kann je nach Ausführung auch als Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO gewertet werden, wenn das Gesichtsfeld des Fahrers so eingeschränkt wird, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Im Fall eines Unfalls kann eine Maskierung auch versicherungsrechtliche Folgen haben, wenn die Maskierung als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Dies gilt auch für Karnevalisten in der am 11.11. nicht nur im Rheinland beginnenden Karnevalszeit.

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