Einkünfte, die in den vorhergehenden Artikeln nicht behandelt sind, können nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Bezugsberechtigte, dem diese Einkünfte zustehen, ansässig ist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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