Adam und Berta lebten seit 2008 unverheiratet zusammen. A verstirbt im Dezember 2020. Aufgrund eines notariellen Testaments wird B Alleinerbe.
Der Nachlass des A besteht u. a. aus einem Wohn- und Geschäftshaus in Saarbrücken mit drei gleich großen und ähnlich ausgestatteten Wohnungen (jeweils 100 m2). Die Wohnung im obersten Geschoss wurde von A und B zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Die Mieter der anderen beiden Wohnungen zahlen pro Wohneinheit eine (ortsübliche) Monatskaltmiete von 900 EUR. Im Erdgeschoss sind Geschäftsräume (100 m2) für eine (ortsübliche) Jahreskaltmiete von insgesamt 60.000 EUR vermietet. Der Gutachterausschuss hat letztmals zum 31.12.2019 einen Bodenrichtwert von 204 EUR/m2 und für regionale Bewirtschaftungskosten von Wohn- und Geschäftshäusern einen Erfahrungssatz von 27 % ermittelt. Das 2.500 m2 große Grundstück wurde im Jahr 1968 bebaut.
B lebt nach dem Tod von A weiter in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Auf dem Grundstück lastet eine Hypothek i. H. v. 200.000 EUR.
Lösung:
Hinweis: Zu den aktuellen Brennpunkten bei der Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem BewG vgl. von Arps-Aubert (NWB 2020, 3819).
Der vom Lage-FA gesondert festzustellende Grundbesitzwert beträgt 993.856 EUR. Für Zwecke der ggf. in Betracht kommenden Verschonungsregelungen hat das Lage-FA die gesamte Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes und die auf die einzelnen Nutzungen entfallenden Flächen zu ermitteln und bei der Feststellung des Grundbesitzwerts nachrichtlich mitzuteilen (R E 13d Abs. 6 Satz 6 ff. ErbStR i. V. m. H B 151.2 "Nachrichtliche Angaben" ErbStH):
Das Erbschaftsteuer-FA prüft die in Betracht kommenden Verschonungsregeln: