Rz. 6

Hauptanwendungsfälle des § 23 ErbStG sind der Zuwendungs- und der Vermächtnisnießbrauch sowie Rentenzuwendungen und -vermächtnisse.

 

Rz. 7

Der Nießbrauch beinhaltet nach § 100 BGB die Nutzungen in Form der Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. Renten sind gemäß § 759 BGB auf einem Rentenstammrecht beruhende gleichmäßige Zahlungen auf die Lebenszeit des Berechtigten. Sonstige wiederkehrende Leistungen sind insbesondere dauernde Lasten, die im Unterschied zur Rente in veränderlicher Höhe anfallen.

Das Wahlrecht zur Jahresversteuerung gilt nicht nur für den dinglichen Nießbrauch, sondern auch für obligatorische Nutzungsrechte (s. BFH vom 24.09.1970, BStBl II 1970, 591).

 

Rz. 8

Das Wahlrecht zur Jahresversteuerung soll auch bei unverzinslichen, in gleichen Raten zu tilgenden Kapitalforderungen anzuwenden sein, wenn die Restlaufzeit noch mindestens sieben Jahre beträgt und die Tilgungszuflüsse der Einkommensteuer unterliegen (s. FG Hamburg vom 27.09.1977, EFG 1978, 25, bestätigt durch BFH vom 09.12.1981, II R 143/77).

 

Rz. 9

Der Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 23 ErbStG. Zwar hat der Erwerber des Grundstücks ein Recht auf den Erbbauzins, das einem Anspruch auf wiederkehrende Leistungen vergleichbar ist. Dieses Recht auf den Erbbauzins ist jedoch Bestandteil des Grundstücks, so dass deshalb nach Auffassung des BFH § 23 ErbStG nicht anzuwenden ist (s. BFH vom 29.08.2003, BFH/NV 2003, 1660; bestätigt: BFH vom 25.09.2018, BFH/NV 2019, 25).

 

Rz. 10

Die Vorschrift des § 23 ErbStG ist außerdem nicht anwendbar, wenn ein Schenker auf einen vorbehaltenen Nießbrauch verzichtet. Der Begünstigte erwirbt in diesem Fall nicht das Nutzungsrecht, sondern es entfällt eine Belastung des ihm bereits gehörenden Vermögensgegenstandes.

 

Rz. 11–12

vorläufig frei

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?