Rz. 50

Bei Schenkungen gehören zu Steuerklasse II Nr. 1 die Eltern oder Voreltern. Die Steuerklasse II Nr. 1 umfasst somit die auch unter Steuerklasse I Nr. 4 fallenden Verwandten; nur der Anlass des Erwerbs ist ein anderer (s. Rn. 49).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?